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Luftreinhaltung: Bundesregierung beschließt neue Anforderungen für Industrieanlagen

Künftig gelten strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von technischen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen.

Das hat das Bundeskabinett mit der überarbeiteten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) festgelegt. Zu den rund 50.000 betroffenen Anlagen gehören Abfallbehandlungsanlagen, Fabriken der chemischen Industrie, Einrichtungen zur Metallerzeugung, Zementwerke sowie große Anlagen der Nahrungsmittelindustrie. Die Neufassung der TA Luft ergänzt bislang noch nicht geregelte Anlagen, beispielsweise Biogasanlagen, Fabriken zur Pelletherstellung sowie Schredderanlagen. Erstmals sieht die Verwaltungsvorschrift bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohner vor störenden Gerüchen vor. Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig Ammoniak und Feinstaub besser aus der Abluft filtern. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss der Bundesrat der TA Luft zustimmen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2021, Seite 11, Foto: stux / pixabay.com)

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