Instrumente gegen illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen verschärft

Die Bundesregierung hat eine Änderung des Chemikaliengesetzes beschlossen. Künftig ist es in Deutschland verboten, illegal in die EU eingeführte HFKW zu erwerben oder weiterzuverkaufen.

Um die Kontrolle durch Behörden und Marktteilnehmer zu erleichtern, müssen Informationen über Hersteller und Importeure von HFKW sowie Angaben über die Legalität der eingeführten Ware in der Lieferkette weitergegeben werden. F-Gase finden Einsatz als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, als Treibgas in Sprays, als Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen sowie als Feuerlöschmittel.

Seit 2015 regelt die F-Gas-Verordnung der EU den Handel und die Verwendung von F-Gasen. Bislang wurde die Bekämpfung des illegalen Handels mit F-Gasen erschwert, weil die Quotenpflicht aus der EU-F-Gas-Verordnung nur für die Hersteller und Importeure gilt, die die betreffenden Gase erstmals auf den Markt bringen. Nachgeschaltete Händler und Verbraucher der F-Gase werden nach EU-Recht hingegen nicht erfasst. Sie müssen laut EU-Recht auch nicht nachweisen, dass ihre Ware legal auf dem EU-Markt angeboten wurde. Mit dem beschlossenen Gesetzesentwurf erweitert die Bundesregierung die EU-Vorgaben um nationale Vorschriften und stärkt damit den Kampf gegen illegalen Handel mit F-Gasen.

Künftig müssen in Deutschland sämtliche Akteure in der Lieferkette dokumentieren, dass die Gase mit einer von der EU-Kommission vergebenen Quote auf den europäischen Markt gebracht wurden. Das Gesetz muss im Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2021, Seite 7, Foto: Reinhard Weikert / abfallbild.de)

 

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