Grenzüberschreitende Abfallverbringungsverordnung: Die EU-Kommission schlägt strengere Vorschriften vor
Ausfuhren von Abfällen in Nicht-OECD-Länder sollen begrenzt und nur zugelassen werden, wenn Drittländer zur Annahme bestimmter Abfälle bereit sind und diese auch nachhaltig bewirtschaften können.
Die Verbringung von Abfällen in OECD- Länder soll überwacht werden und kann ausgesetzt werden, wenn sie zu Umweltproblemen im Bestimmungsland führt. Nach dem Vorschlag sollten alle EU-Unternehmen, die Abfälle in Länder außerhalb der EU ausführen, sicherstellen, dass die Anlagen, die ihre Abfälle aufnehmen, einer unabhängigen Prüfung unterliegen. Diese müsse ergeben, dass sie diese Abfälle umweltgerecht bewirtschaften.
Die Kommission schlägt vor, die bestehenden Verfahren innerhalb der EU erheblich zu vereinfachen, damit Abfälle leichter wieder in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt werden können, ohne das erforderliche Kontrollniveau zu senken. Dies würde dazu beitragen, die Abhängigkeit der EU von Primärrohstoffen zu verringern. Zugleich würden die Innovation und Dekarbonisierung der europäischen Industrie gefördert, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Mit den neuen Vorschriften würden auch die Abfall-Transporte in das digitale Zeitalter versetzt, indem ein elektronischer Austausch von Unterlagen eingeführt wird.
Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen stärkt nach Meinung der EU-Kommission die Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Abfallhandels als einer der schwerwiegendsten Formen der Umweltkriminalität: „Denn illegale Verbringungen machen potenziell bis zu 30 Prozent der Abfallverbringungen im Wert von jährlich 9,5 Milliarden Euro aus. Die Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Durchsetzungsmechanismen umfasst die Einrichtung einer EU-Gruppe für die Durchsetzung der Vorschriften über die Abfallverbringung, die Ermächtigung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF, grenzüberschreitende Ermittlungen der EU-Mitgliedstaaten im Bereich des illegalen Abfallhandels zu unterstützen, und strengere Vorschriften für Verwaltungssanktionen.“
Überregulierung verhindern
In einer Stellungnahme moniert der BDE die Gefahr, durch eine Überregulierung den für die Kreislaufwirtschaft wichtigen grenzüberschreitenden Abfallmarkt nachhaltig zu stören oder komplett zu schließen. Verbandspräsident Peter Kurth: „Es ist richtig, konsequent gegen die illegale Verbringung vorzugehen und kriminelle Strukturen zu zerstören. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass die für die Kreislaufwirtschaft nötige grenzüberschreiten- de Abfallverbringung durch nicht erfüllbare Überregulierung zum Erliegen kommt.“ Aus den bisher bekannten Vorschlägen geht hervor, dass die EU- Kommission sich vorbehält, Exporte von grün gelisteten Abfällen in andere Länder zu unterbinden, wenn diese sich nicht ausdrücklich dazu bereiterklärt haben und nachweisen können, dass sie über die entsprechenden Kapazitäten verfügen. Skeptisch ist der BDE auch bei Überlegungen, die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen zur thermischen Verwertung einzuschränken.
Kurth: „Wir begrüßen grundsätzlich, dass die EU-Kommission in ihren Vorschlägen die grenzüberschreitende Abfallverbringung innerhalb der EU zum Zweck des Recyclings als essenziellen Teil der Kreislaufwirtschaft ansieht und sie grundsätzlich vereinfachen digitalisieren und entbürokratisieren möchte. Der BDE ist auch mit den Vorschlägen zur Bekämpfung der Kriminalität mit Abfällen vollkommen einverstanden. Dennoch dürfen die Kommissionsvorschläge nicht dazu führen, dass der für die Kreislaufwirtschaft notwendige globale Markt und weltweite Handel mit Abfällen zum Zweck des Recyclings durch langwierige Prüf- und Genehmigungsverfahren zum Erliegen kommt. Auch Vorhaben zur Einschränkung der thermischen Verwertung durch Unterbindung der entsprechend notwendigen Abfalltransporte innerhalb der EU wäre ein falscher Schritt. Die Alternative zur thermischen Verwertung im Ausland wäre vielfach Deponierung von Abfällen im Inland. Deponierung ist die Ursache für große Mengen an Treibhausgasemissionen und muss verhindert werden, eben auch durch die Möglichkeiten thermischer Verwertung in anderen Ländern.“
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 12/2021, Seite 5, Foto: O. Kürth)