Neuklassifizierung von Elektroaltgeräten: BDSV und VDM lehnen Änderungsvorschlag ab
Die Schweiz und Ghana haben eine Neuklassifizierung von Elektroaltgeräten im Basler Übereinkommen beantragt. Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) lehnen diesen Änderungsvorschlag ab.
In einer Stellungnahme an das Bundesumweltministerium sprechen sich die Recyclingverbände konkret gegen eine Streichung des Eintrages B1110 aus und fordern, dass zwischen gefährlichen Elektroaltgeräten und nicht gefährlichen Bauteilen aus Elektroaltgeräten differenziert werden muss. Nach Vorstellung der Schweiz und Ghana würden die nicht gefährlichen Bauteile zukünftig unter den Y 49-Eintrag fallen und notifizierungspflichtig werden.
Import nicht gefährlicher Bauteile erschwert
Bauteile aus Elektroaltgeräten wie Kupfer-Eisen Anker, Elektromotore, Drosseln und auch Leiterplatten stellen gemäß Eintrag B1110 keine gefährlichen Abfallfraktionen dar, welche derzeit innerhalb, aber auch außerhalb der EU für die Rohstoffsicherung und -aufbereitung sowie eine funktionierende Kreislaufwirtschaft notwendig und essenziell sind. Ebenfalls zur Kategorie B1110 gehören aufbereitete sowie vorangereicherte Siebfraktionen, zum Beispiel Edel-Metallfraktionen. Diese werden von deutschen Elektroaltgeräte-Aufbereitungsanlagen direkt für den Hütten-/Schmelzprozess in und außerhalb der EU zur Verfügung gestellt. Diese Fraktionen bilden einen wertvollen Rohstofflieferanten und leisten einen wesentlichen Beitrag für den nationalen, aber auch internationalen Recyclingprozess.
Ferner würde durch eine Notifizierungspflicht der Import dieser Bauteile und Siebfraktionen erheblich erschwert. Insbesondere der damit einhergehende bürokratische Aufwand erscheint manchen außereuropäischen Marktteilnehmern als zu umfangreich. Damit würde auch europäischen und somit deutschen Recyclinganlagen eine Rohstoffversorgung wegbrechen und die Möglichkeit, Material aus Regionen zu importieren, die keine Beste-Verfügbaren-Techniken vorweisen können.
Da die Bauteile und Siebfraktionen edel-/metallhaltig sind, ist deren Marktpreis börsenabhängig. Ihre Wirtschaftlichkeit ist beeinflusst durch die Markt-/Börsenlage, weshalb ein schnelles Handeln unerlässlich sei. Eine „Planbarkeit“ für die genannten Abfallfraktionen (z. B. Jahresverträge) gebe es nicht. Die Mengen ergeben sich aus der Aufbereitung der Elektroaltgeräte und werden unter 100 Tonnen gehandelt. Ein Notifizierungsverfahren würde eher einen preissenkenden Effekt mit sich bringen und die freie Marktwirtschaft beeinflussen.
Vermutlich gute Absichten
BDSV und VDM vermuten, dass die Schweiz und Ghana mit ihrem Änderungsvorschlag bezwecken, den zweifelhaften Export kompletter Elektroaltgeräte mit geringem Wert in Schwellenländer zu stoppen und dadurch eben nicht den freien Handel von in Recyclinganlagen gewonnenen, hoch angereicherten Rohstofffraktionen zu unterbinden. Gerade wegen ihres Rohstoffinhaltes würden diese Materialarten in keine zweifelhaften Recyclingwege gelangen. Denn nur komplexe, industrielle Anlagen seien geeignet, die enthaltenen Rohstoffe optimal rückzugewinnen, und deshalb in der Lage, entsprechende Vergütungen zu zahlen. Entsprechend muss aus Sicht der BDSV und des VDM der Änderungsvorschlag angepasst werden, damit das eigentliche Ziel für die Recycling- und Kreislaufwirtschaft schadlos erreicht werden kann.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2021, Seite 6, Foto: O. Kürth)