• Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Link zu Instagram
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Xing
  • Link zu Rss dieser Seite
  • Link zu Mail
  • Newsletter bestellen
  • Bildergalerie
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Verlagsinfo
EU-Recycling
  • Home
  • Artikel
    • Europa aktuell
    • Business
    • Titelthemen
    • Länder
    • Recyclingrohstoffe
    • Technik
  • Marktplatz
  • Events
  • Abo/Leseprobe
  • Magazin
  • Mediadaten
  • BUSINESS INDEX
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Auch Discounter müssen künftig alte Handys oder Taschenlampen zurücknehmen

Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 sollen Verbraucher Elektroaltgeräte auch bei Discountern, Supermärkten und weiteren Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben können.

Voraussetzung ist, dass deren Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus (u. a. LED- oder Energiesparleuchten). Künftig sollen Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt für kleine Elektroaltgeräte wie Handys oder Taschenlampen unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder derselben Kette gekauft wurden. Alles, was größer als 25 Zentimeter ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Künftig müssen bundesweit alle Sammelstellen einheitlich mit einer Kennzeichnung der Stiftung ear versehen werden. Auf diese Weise sollen Verbraucher Sammelstellen schnell erkennen.

 

Behandlungsverordnung beschlossen
Über die verbesserte Sammlung hinaus will die Bundesregierung sicherstellen, dass die getrennt gesammelten Altgeräte hochwertig recycelt und Schadstoffe vermehrt aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden.

Hierzu hat das Bundeskabinett im März 2021 eine Behandlungsverordnung beschlossen. Mit den neuen Regeln aus dieser Verordnung sollen mehr Schadstoffe deutlich früher im Behandlungsprozess ausgeschleust und so das Recyclingergebnis verbessert werden. Erstmals werden auch Photovoltaik-Module erfasst und Regeln für deren Recycling aufgestellt. Ziel ist es, das Verfahren für die Behandlungsverordnung noch vor der Sommerpause 2021 abzuschließen. Hierzu muss zudem der Bundesrat beteiligt werden.

 

Bisherige Lücken schließen
Die Gesetzesänderung will bisherige Lücken schließen, damit Onlinehändler ihren Kunden auch wirklich bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte aktiv anbieten. Außerdem sollen Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister künftig prüfen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden, bei der Stiftung ear registriert sind. Kein Hersteller soll mehr Zugang zum Markt erhalten, der sich seiner Pflichten entzieht. Das wird als wichtig erachtet, um die Herstellerpflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz durchzusetzen. Und es soll Wettbewerbsnachteile für Hersteller vermeiden, die sich rechtskonform verhalten.

Darüber hinaus würde der Bund die Möglichkeiten der Länder zur Durchsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verbessern: Die öffentliche Datengrundlage über die Hersteller werde erweitert und die Anforderungen für Bevollmächtigte, die für sehr viele ausländische Hersteller die Erfüllung der Herstellerpflichten übernehmen, festgeschrieben. Außerdem werde die Beispielliste über die unter das Gesetz fallenden Elektrogeräte erweitert. Hierdurch soll deutlich gemacht werden, dass auch neue Produktarten wie Kleidungsstücke mit Leuchtelementen als Elektrogeräte gelten und demnach zurückgenommen werden müssen. Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes muss noch den Bundesrat passieren und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Für den Handel gilt dann eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2021, Seite 12, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)

 

Anzeige

7.260
Artikel teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Tumblr
  • Teilen auf Vk
  • Teilen auf Reddit
  • Per E-Mail teilen
https://eu-recycling.com/wp-content/uploads/2021/05/alte-Handys-0521.jpg 360 1030 EU-R https://eu-recycling.com/wp-content/uploads/2023/12/EU-R-Logo-250-100.png EU-R2021-05-05 11:17:462021-05-04 10:27:38Auch Discounter müssen künftig alte Handys oder Taschenlampen zurücknehmen
Das könnte Sie auch interessieren
Abfallwirtschaft in Israel: Status quo und Aussichten
Interseroh Serog wird Alba Metall Saar GmbH
INGEDE-Herbstsymposium: Kann Papier Kunststoff ersetzen? Verpackungsdesign im Faserkreislauf
Scholz Gruppe baut Geschäft in China aus
Kunststoffrecycling mit Künstlicher Intelligenz
Elektronikrecycling: MetReTec setzt auf Querstromzerspaner von THM
Türkei beschränkt Importe von Altpapier und Kunststoffen
eREC 2021: Geballte Recyclingkompetenz im virtuellen Raum

Anzeige

Translation

Diese Seite drucken / Print Diese Seite drucken / Print

EU-RECYCLING

Das Fachmagazin für den europäischen Recyclingmarkt. Fakten, Hintergründe, Reportagen made in Europe.

Informativ und praxisnah können Sie monatlich unter anderem in der Print- oder ePaper-Ausgabe lesen:
- Berichte von nationalen/internationalen
   Kongressen, Tagungen u. Fachmessen
- Aktuelles aus der Kreislaufwirtschaft
- Meldungen von der Recyclingbranche
- Neueste EU-Regelungen im Bereich der
  Abfallwirtschaft
- Interessante Interviews und Events


© MSV Mediaservice & Verlag GmbH

Archiv

Themen

Abfall, Abbruch, Abfallwirtschaft, Altautos, Altbatterien, Altglas, Altholz, Altkunststoff, Altmetall, Altöl, Altpapier, Altreifen, Alttextilien, Aufbereitung, Baustoffrecycling, Bioabfall, Elektroschrott, Entsorgung, Ersatzbrennstoffe, Kreislaufwirtschaft, Marktberichte, Metallschrott, NE-Metalle, Recyclingtechnik, Recyclingwirtschaft, Rohstoffhandel, Sammelsysteme, Schredderabfall, Schrott, Sekundärrohstoffe, Sonderabfall, Sortiertechnik, Trenntechnik, Verpackungsabfall, Verwertung

Schlagwörter

Abfall Abfallwirtschaft Abfälle Altholz Altpapier Altreifen aluminium Aufbereitung Batterien BDE BDSV BIR bvse Corona Deutschland Digitalisierung Doppstadt Entsorgung EU IFAT IFAT 2024 KI Kreislaufwirtschaft Kunststoff Kunststoffe Kunststoffrecycling Maschinen Messe Nachhaltigkeit Papier PET Recycling Rezyklate Rohstoffe Schredder Schrott Schrottmarkt Sekundärrohstoffe Software Stahl Tomra Verpackungen Zerkleinerer Zerkleinerung Österreich
Link to: Muss die Schrottwirtschaft die Stahlindustrie subventionieren? Link to: Muss die Schrottwirtschaft die Stahlindustrie subventionieren? Muss die Schrottwirtschaft die Stahlindustrie subventionieren? Link to: Die EU-Batterie-Gesetzgebung wird sich ändern – aber wie? Link to: Die EU-Batterie-Gesetzgebung wird sich ändern – aber wie? Die EU-Batterie-Gesetzgebung wird sich ändern – aber wie?
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen