Österreich will mehr Abfallentsorgung auf die Schiene bringen
Der aktuelle Entwurf der österreichischen Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes sieht vor, dass ab 2023 Abfälle ab 300 Kilometer zurückzulegender Distanz verpflichtend auf der Schiene transportiert werden müssen.
Geplant ist die schrittweise Verringerung der Distanzen für verpflichtende Transporte auf der Schiene ab 2023. So soll eine weitere Verringerung auf 200 Kilometer ab 2024 und 100 Kilometer ab 2025 sowie die Herabsetzung der Mengengrenze von ursprünglich 50 Tonnen auf drei Tonnen erfolgen.
Nach Informationen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Ausschuss Schienengüterverkehr fielen im Jahr 2018 in der Alpenrepublik insgesamt rund 66 Millionen Tonnen Abfälle an. Viele Abfallarten würden sich durch Masse, Gewicht, Beschaffenheit oder Verladeart besonders gut für den Transport auf der Schiene eignen, ist die WKÖ überzeugt. „Schienenaffine Abfälle“ wie Aushubmaterial, Bau- und Abbruchabfälle, Haushaltsabfälle sowie Asche und Schlacken würden aktuell zu rund 80 Prozent auf der Straße transportiert.
Die Voraussetzung für die Organisation von Abfalltransporten auf der Schiene – sagt die WKÖ – „ist eine klare Übersicht über sämtliche Angebote von Seiten aller Eisenbahnverkehrsunternehmen“. Die „Plattform Abfalltransport“ soll alle Positionen zusammenfassen und online rund um die Uhr abfragbar sein. Bei Abfällen, bei denen die Entsorgung von der öffentlichen Hand organisiert wird, oder bei Abfällen aus Sammelzentren kommt den Gemeinden und Bundesländern und in weiterer Folge auch dem Bund eine wichtige Rolle zu. Das Einsammeln und die Entsorgung dieser Abfälle liegt in der Verantwortung der jeweiligen Kommunen, die den Abfall entweder selbst in dafür vorgesehenen Zentren sammeln oder die Abfallentsorgung an externe Unternehmen auslagern. „Gerade hier, im direkten Einflussbereich der öffentlichen Hand, gilt es, die gesammelten Abfälle – wo immer möglich – mit der Bahn abzutransportieren. Damit können Best-Practice-Beispiele geschaffen und eine Vorbildrolle für den privaten Abfallsektor eingenommen werden“, erläutert Andreas Mandl, Vorsitzender des WKO-Ausschusses Schienengüterverkehr.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2021, Seite: 27, Foto: andreas N / pixabay.com)