GRS Batterien richtet branchenspezifische Rücknahmesysteme für Gerätebatterien ein

Pate steht das Branchenrücknahmesystem für E-Bike-Batterien und wird nun auch auf Gerätebatterien ausgeweitet. Das GRS eMobility Rücknahmesystem ermöglicht Herstellern von E-Bikes und sonstiger kleiner elektrischer Fahrzeuge die einfache Erfüllung ihrer Rücknahmeverpflichtungen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte- und Industriebatterien.

„Wir wollen speziellen Herstellerbranchen maßgeschneiderte und auf ihre jeweiligen Vertriebsstrukturen zugeschnittene Rücknahmelösungen anbieten“, erklärt Georgios Chryssos, Vorstand Stiftung GRS Batterien, und fügt hinzu: „Die gesetzlichen Regelungen für die Altbatterierücknahme gehen an den Praxisanforderungen zum Beispiel des Fahrradfachhandels, der Hörgeräteakustiker oder der Baumärkte vorbei.“

Aktuell bereitet GRS Batterien die Zulassung folgender Branchensysteme vor:

  • —GRS eMobility für Geräte- und Industriebatterien aus E-Bikes und anderen elektrischen Kleinfahrzeugen
  • —GRS Powertools für Batterien aus Elektrowerkzeugen, Garten- und ähnlichen Geräten
  • —GRS Healthcare für Batterien aus Hörgeräten und sonstigen medizinischen Geräten sowie
  • GRS Consumer speziell für den Einzelhandel

„Die neuen Systeme ermöglichen individuell ausgestattete und mit dem Gefahrgutrecht konforme Sammelstrukturen wie zum Beispiel Kleinstmengenabholungen für Hörgeräteakkustiker. Mehr noch: Wir können über diese Systeme die herstellerindividuelle Schließung von Stoffkreisläufen bewerkstelligen“, stellt Dr.-Ing. Julia Hobohm, Leiterin Systembetrieb, in Aussicht. „Insbesondere im Hinblick auf zukünftige EU-Vorgaben zum Mindesteinsatz von Rezyklaten in Neuprodukten bieten die neuen Branchensysteme damit einen entscheidenden Fortschritt für die Herstellerindustrie.“ GRS Batterien bereite sich damit auch auf die zukünftigen Verpflichtungen zur ökologischen Preisgestaltung vor. Ermöglicht würden kundenspezifische Preisgestaltungen: von komfortablen Flatrate-Tarifen bis hin zu ausdifferenzierten Preissystemen.

Bisheriges Rücknahmesystem bleibt
Die neuen Rücknahmesysteme werden aktuell in das Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Behörde gegeben und sollen noch im letzten Quartal 2021 an den Start gehen. Das bisherige Rücknahmesystem der Stiftung GRS Batterien bleibt erhalten und soll zum 1. Januar 2022 mit der ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Neugenehmigung als Basissystem fortgeführt werden.

www.grs-batterien.de

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 09/2021, Seite 11, Foto: Stiftung GRS Batterien)