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Neue Batterieverordnung in Kraft

Am 18. August 2025 sind die Regelungen der neuen Batterieverordnung in Kraft getreten, die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien neu ordnen. Weitere nationale Ausführungsbestimmungen werden im Herbst erwartet.

Für Inverkehrbringer von Batterien in Deutschland bringt die neue Rechtslage wesentliche Änderungen mit sich: Die Einteilung erfolgt künftig in fünf Batteriekategorien. Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen sich künftig durch einen Bevollmächtigten registrieren lassen. Zudem müssen sich alle Hersteller – unabhängig von der Batteriekategorie – an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) beteiligen oder eine eigene gründen. Bisher waren lediglich Hersteller von Gerätebatterien verpflichtet, sogenannte Eigenrücknahmesysteme zu betreiben.

stiftung ear bereit für den Vollzug
Die stiftung ear bleibt für die Registrie­rung von Herstellern zuständig und übernimmt nun auch die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung. Das Umweltbundesamt hat den seit 2021 geltenden Beleihungsbescheid bereits im Juni 2025 entsprechend angepasst. „Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv auf die Veränderungen im Vollzug vorbereitet“, sagt Dr. Andrea Menz, Generalbevollmächtigte der stiftung ear. Der Vollzugsbereich wurde anwenderfreundlicher und digitaler gestaltet. So können Organisationen für Herstellerverantwortung und deren Sachverständige schon heute den einheitlichen Zugang zu den digitalen Verwaltungsleistungen über die Elster-Technologie nutzen, die zukünftig für alle Verwaltungsleistungen des Bundes über „mein Unternehmenskonto“ vorgesehen ist.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 09/2025, Seite 4, Foto: Dimitrios K / pixabay.com)

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