EU-Batterieverordnung: Umweltrat beschließt neue Regeln
Die Umweltminister der EU haben am 17. März 2022 in Brüssel einstimmig die Ratsposition zur EU-Batterieverordnung verabschiedet. Die Verordnung soll EU-weit für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgen.
Das EU-Parlament hatte zuvor am 10. März 2022 seine Position zu neuen Vorschriften für den gesamten Produktlebenszyklus von Batterien beschlossen. Verhandlungen mit den EU-Regierungen können nun beginnen. Nach der Entscheidung müssen bis 2024 Gerätebatterien zum Beispiel in Smartphones und Batterien für leichte Verkehrsmittel so gestaltet sein, dass Verbraucher und unabhängige Wirtschaftsteilnehmer sie leicht und sicher selbst entfernen können.
Sorgfaltspflichten und Produktpass
Die Industrie soll sicherstellen, dass sie Verpflichtungen zu Menschenrechten und Sorgfaltspflichten in der Batterie-Wertschöpfungskette vollständig einhält, um so die Risiken im Zusammenhang mit Beschaffung, Verarbeitung und Handel von Rohstoffen, die oft in einem oder wenigen Ländern konzentriert sind, anzugehen. Mit dem Batteriepass wird der erste Digitale Produktpass auf europäischer Ebene eingeführt, um wichtige Informationen entlang des Lebenszyklus‘ von Traktions- und Industriebatterien zusammenführen und zur Verfügung stellen zu können.
Die Sammelquoten für Gerätealtbatterien sollen Ende 2023 bei 45 Prozent liegen, bis Ende 2025 auf 70 Prozent steigen und Ende 2030 weiter auf 80 Prozent erhöht werden. Bei den Einsatzquoten von Recyclingmaterialien in Batterien bleibt es nach der Entscheidung des EU-Parlaments bei den von der Kommission vorgeschlagenen Werten. So gelten ab 2030 folgende Quoten: zwölf Prozent Kobalt, 85 Prozent Blei, vier Prozent Lithium und vier Prozent Nickel. Ab dem Jahr 2035 steigen die Werte auf 20 Prozent Kobalt, 85 Prozent Blei, zehn Prozent Lithium und zwölf Prozent Nickel. Sie gelten nicht nur für Industrie-, Starter- und Traktionsbatterien, sondern auch für Gerätebatterien und Batterien aus leichten Verkehrsmitteln.
Kein Pfandrücknahmesystem
Der BDE begrüßt grundsätzlich diese Neuregelungen. Die Festlegung verpflichtender Mindesteinsatzquoten von Recyclingmaterialien für Batterien sei eine richtungsweisende Entscheidung, die sicherstelle, dass Materialien nicht nur recycelt werden, sondern im Wettbewerb mit Primärmaterialien bestehen können und Absatz am Markt finden. Kritisch sieht der Verband jedoch, dass sich im Parlament keine Mehrheit für die EU-weite Einführung eines Pfandrücknahmesystems gefunden hat. Ein solches Rücknahmesystem war insbesondere vom Binnenmarktausschuss gefordert worden.
Ein Pfandsystem soll die Materialrückführung sicherstellen und dadurch Brände verhindern, die immer wieder durch falsch entsorgte Batterien entstehen. Stattdessen haben sich die Abgeordneten lediglich für die Durchführung einer Studie ausgesprochen, die die Umsetzungsmöglichkeiten und den Nutzen einer solchen Regelung untersuchen und voraussichtlich im Dezember 2025 vorliegen soll.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 04/2022, Seite 4, Foto: Andreluiz Cunha / pixabay.com)