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Bundeskabinett beschließt CO2-Bepreisung auf Müllverbrennung

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) weitet die CO2-Bepreisung in Deutschland ab 2023 auf Abfälle aus. ITAD, EEW und VKU kritisieren den Beschluss der Bundesregierung, fordern Korrekturen seitens des Bundestags und plädieren für eine europäische Lösung.

Nach Ansicht der ITAD – Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland führt dieser „nationale Alleingang ohne Nutzen für die Umwelt und den Klimaschutz“ zu mehr Abfallexporten, geringerer Energiebereitstellung und steigenden Kosten bei Haushalten und Unternehmen. Die illegale Entsorgung werde gefördert und die Inflation angeheizt. Kritisch sei auch, dass bislang keinerlei Ausgestaltungsregeln für die Anwendung des nationalen Emissionshandels auf die Abfallverbrennung vorlägen und somit die Branche hinsichtlich einer rechtssicheren Gebühren- und Entgeltkalkulation des nächsten Wirtschaftsjahres vor großen Problemen stehe.

„Abfall sucht sich immer den billigsten Weg“
Die EEW Energy from Waste GmbH hat die Entscheidung „mit Verwunderung zur Kenntnis genommen“. Damit entstünde eine sich weiter anheizende Inflationsspirale, die vor allem Haushalte mit geringem Einkommen exponentiell stark belasten werde. Kommt das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz in dieser Form, würden mehr Abfälle exportiert und schlimmstenfalls deponiert. Die einzige zu erwartenden Lenkungswirkungen des BEHG würde eine Verlagerung der Abfallströme in preiswerte und häufig schlechtere Verwertungswege und damit einhergehend mehr klimaschädliche Emissionen sein. EEW plädiert für eine europäische Lösung unter Einbeziehung aller Abfallbehandlungsmethoden nach Stand der Technik.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) rechnet durch die CO2-Bepreisung auf die Müllverbrennung mit steigenden Abfallgebühren. Auf die Bürger in Deutschland würden jährlich Zusatzkosten in Höhe von – geschätzt – einer Milliarde Euro zukommen. Diese Belastung würde von Jahr zu Jahr entsprechend der BEHG-Preistreppe immer weiter erhöht, obwohl steigende Abfallgebühren keinen Anreiz für CO2-Einsparungen bieten könnten. Die Folgen wären, dass mehr Abfälle auf Deponien landeten und viel mehr Methan emittiert würde. Denn „Abfall sucht sich immer den billigsten Weg“. Der VKU hofft, dass die Bundestagsabgeordneten in den parlamentarischen Beratungen dafür sorgen, dass diese Kabinettsentscheidung nicht zum Gesetz wird.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2022, Seite 10, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)

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