UBA untersucht Sortierung und Verwertung von Verpackungen

Die Publikationen des Umweltbundesamts liefern seit Jahren wichtige Informationen zu Praxis und Problemen unter anderem der Abfallwirtschaft. In mittlerweile drei Veröffentlichungen hat sich die Dessau-Roßlauer Umweltbehörde auch mit der „Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des §21 Verpackungsgesetz“ befasst. Dazu erschien – allerdings etwas verwirrend – im Januar 2021 erst ein „Endbericht“ (UBA-Text 11/2021), dem im November 2022 ein „Teilbericht“ (UBA-Text 125/2022) folgte und im August 2023 ein weiterer „Teilbericht“ (UBA-Text 120/2023).

Der „Endbericht“ zur „Ermittlung der Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG“ befasste sich neben der Sortier- und Verwertungspraxis in anderen Mitgliedstaaten mit der Praxisbeschreibung der Verarbeitung von Verpackungen sowie mit der Modellierung und Kategorisierung von Prozessketten. Genauer betrachtet wurden dabei Leichtverpackungen, Kunststofffolien, PP, PE, MPO, PS, PET, PPK, Eisenmetall- und Aluminiumverpackungen sowie Behälterglas. Des Weiteren stellte das Papier die auf verschiedene Verpackungsmaterialien abgestimmten Erhebungsbögen zur Befragung der Anlagenbetreiber vor.

Zwischen 90 und 26 Prozent
Bereits in diesem Bericht konnten für das Jahr 2019 quantitative Ergebnisse zu Verarbeitungsmengen durch Abfragen der einzelnen Anlagen erzielt und vorgelegt werden. So betrug unter anderem der Anwendungsgrad hochwertiger werkstofflicher Prozesskaskaden, beziehungsweise Recyclingpfade für Kunststoffflaschen, -becher, -schalen und sonstige „formstabile“ Kunststoffverpackungen aus den Standardpolymeren PP und PE weit über 90 Prozent.

Bei vergleichbaren Voraussetzungen trifft dies auch auf Verpackungen aus Eisenmetallen, Glas, Papier, Flüssigkeitskartons und Aluminium zu. Bei transparenten PET-Flaschen erreicht der Anwendungsgrad etwas über 80 Prozent und für formstabile Verpackungen aus PS bislang rund 65 Prozent. Der Anwendungsgrad für flexible Verpackungen aus PE beläuft sich auf über 70 Prozent, was auch in signifikantem Maße auf kleinformatige Folien zutrifft. Für flexible Verpackungen aus PP lässt er sich insbesondere wegen der Einführung neuer Sorten für 2019 auf etwa 26 Prozent beziffern.

Drei Anwendungsgrade
Der erste Teilbericht aus dem Jahr 2022 befasst sich mit der methodischen Überarbeitung der Kennwerte für Systemmengen. Für eine adäquate stoffstromspezifische Klassifizierung und Bemessung für systembeteiligungspflichtige Verpackungsmengen wurden drei verschiedene Bemessungskriterien definiert: Anwendungsgrad der Sortierung P(AS), Anwendungsgrad der Verwertung P(AV) und Anwendungsgrad der Sortierung und Verwertung P(ASuV). P(AS) gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass eine Verpackung in einer Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen auf eine für sie spezifische Sortiertechnik trifft. P(AV) beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verpackung einer hochwertig werkstofflichen Verwertung zugeführt wird. Und der kombinierte Anwendungsgrad der Sortierung und Verwertung P(ASuV) repräsentiert die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verpackung sowohl auf eine spezifische Sortiertechnik als auch auf einen hochwertigen werkstofflichen Verwertungspfad trifft. Für die jeweiligen Verpackungsart konnten so für 2020/2021 die aktuell spezifischen Pfade beschrieben und analysiert, ihre Sortierung und Verwertung beurteilt sowie problematische Verpackungen und Komponenten bei der Verwertung kenntlich gemacht werden.

Zur Fortentwicklung des Mindeststandards
Der zweite Teilbericht, der gerade veröffentlicht wurde, basiert – man fragt sich, warum? – „in weiten Teilen auf dem Teilbericht 1 UBA-Texte 125/2022“. Die Studie gibt nach Darstellung des Umweltbundesamtes „einen Überblick über die für die Jahre 2021 und 2022 ermittelte Praxis der Sortierung und Verwertung deutscher Verpackungsabfälle, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen und über die Altglas-, Altpapier- und Leichtverpackungssammlung erfasst werden (systembeteiligungspflichtige Verpackungen)“. Die Ergebnisse sollen – wie auch der erste Teilbericht – als wissenschaftliche Grundlage für die Fortentwicklung des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG dienen.

Der „Endbericht“ steht unter umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021-01-22_texte_11-2020_oekologische_beteiligungsentgelte.pdf, der Teilbericht 1 unter umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2023-01-05_texte_125-2022_praxis_der_sortierung_und_verwertung_von_verpackungen.pdf und der Teilbericht 2 unter umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/120_2023_texte_praxis_der_sortierung_und_verwertung_von_verpackungen.pdf zur Verfügung.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 10/2023, Seite 9, Foto: Eco-Emballages / Pierre Antoine)