Abwasserbehandlung: EU-Umweltrat einigt sich auf Verbesserungen

Der Rat der Europäischen Union hat die allgemeine Ausrichtung zur Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen.

Die Einträge von Spurenstoffen über das kommunale Abwasser werden künftig durch die Einführung einer vierten Reinigungsstufe herausgefiltert. Die Positionierung des Umweltrats bildet die Grundlage für weitere Verhandlungen mit der Kommission und dem Europäischem Parlament.

Die allgemeine Ausrichtung sieht die obligatorische Einführung einer vierten Reinigungsstufe für Kläranlagen ab 200.000 Einwohnern vor. In kleineren Ortschaften wird dies auf Basis einer Risikoabschätzung erfolgen. Die Arzneimittel- und Kosmetikahersteller sollen zukünftig an den Kosten der Einführung einer vierten Reinigungsstufe und damit an der Beseitigung dieser Stoffe beteiligt werden. Die genaue Ausgestaltung dieser Herstellerverantwortung – vor allem der Umfang der Finanzierungspflicht und der Kreis der einzubeziehenden Branchen – werden in den weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission diskutiert. Der Ansatz, über die erweiterte Herstellerverantwortung die verantwortlichen Branchen zu erfassen, wird bereits in der Nationalen Wasserstrategie, die die Bundesregierung im März beschlossen hat, aufgegriffen.

Die Regelungen sehen zudem eine Weiterentwicklung zur Begrenzung von Nährstoffeinträgen, zum Abwassermonitoring, zu integrierten Abwassermanagementplänen sowie zur Energieneutralität von kommunalen Kläranlagen vor.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 11/2023, Seite 4, Foto: Semevent / pixabay.com)