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Abfallentsorger reicht Musterklage gegen CO2-Bepreisung ein

Ab Januar 2024 unterliegen Abfälle – wie beispielsweise auch Kraftstoffe im Straßenverkehr oder Erdgas/Heizöl zur Gebäudebeheizung – der CO2-Bepreisung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Diese ausschließlich deutsche Verpflichtung gilt für thermische Abfallbehandlungsanlagen zusätzlich zu den europäischen Verpflichtungen des Treibhausgasemissionshandels, ebenfalls ab Januar 2024.

Die Einstufung von „Abfall als Brennstoff“ im BEHG bedeutet nach Auffassung des VKU für die Betreiber von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen erhebliche Mehrkosten sowie bürokratischen Aufwand. Wegen der dadurch steigenden Verbrennungspreise werden sich die Entsorgungskosten für Bürger und Unternehmen erhöhen. Im konkreten Fall wird die Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML) eine Musterklage gegen die Bundesrepublik einreichen.

Erhebliche rechtliche Bedenken
Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, sagt dazu: „Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Brennstoffemissionshandel stößt auch nach Überzeugung des VKU auf erhebliche rechtliche Bedenken, weshalb wir die Musterklage der GML ausdrücklich unterstützen. Eine CO2-Bepreisung kann nur europaweit einheitlich eingeführt werden; ein nationaler Alleingang begründet die Gefahr steigender Müllexporte und schafft erhebliche Wettbewerbsverzerrungen bei den Verbrennungspreisen. Schließlich ist es auch nicht Aufgabe der Abfallgebührenzahler, die Finanzierungslücken beim Klima- und Transformationsfonds zu schließen.“

Neben den „handwerklichen Fehlern durch den Gesetzgeber und der fehlenden Lenkungswirkung“ bezieht sich der Hauptstreitpunkt auf rein juristische Fragestellungen. Zuvor hatten sich die ITAD und die GML wochenlang bemüht, mit den zuständigen Behörden und den Bundestagsabgeordneten der Koalition ins Gespräch zu kommen – bisher vergeblich. Mit großer politischer und finanzieller Rückendeckung der ITAD-Mitgliedsunternehmen und auch des VKU wurde am 6. Dezember 2023 die Musterklage durch die beauftragte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Das Gesprächsangebot an die Behörden und die Politik, die strukturellen und rechtlichen Fehlentwicklungen zu korrigieren, bleibt im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovellierung bestehen, um Bürger und Unternehmen nicht noch weiter zu belasten.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 01/2024, Seite 18, Foto: Dr. Jürgen Kroll)

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