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Nachhaltige Produkte sollen in Europa Standard werden

Künftig sollen nur noch solche Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, lange nutz- und reparierbar sowie energieeffizient sind. Das sieht die neue Ökodesign-Verordnung vor, die die Mitgliedstaaten beschlossen haben. Mit der Verordnung will die EU vor allem die Vernichtung von gebrauchsfähigen Konsumartikeln wie Textilien und Schuhen stoppen.

Die bisherige Ökodesign-Richtlinie galt nur für energieverbrauchsrelevante Produkte. Der Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung umfasst nun fast alle Erzeugnisse. Dabei stellt die neue Verordnung zwar selbst keine Anforderungen an einzelne Produkte. Allerdings formuliert sie grundlegende Leistungsanforderungen, die zukünftig in nachgeordneten Regelungen für konkrete Produktgruppen ausdefiniert werden sollen (delegierte Rechtsakte).

Die Leistungsanforderungen decken den gesamten Nutzungszyklus eines Produkts ab. Sie machen Vorgaben für Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz, die Länge von Nutzungsdauer, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, ökologischem Fußabdruck oder Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung. Nach Inkrafttreten der Verordnung wird die Europäische Kommission die Produktregelungen auf den Weg bringen, als Erstes für Möbel, Textilien und Schuhe, Eisen, Stahl, Aluminium, Reinigungsmittel und Chemikalien. Dabei sind Übergangsfristen von 18 Monaten vorgesehen, den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen soll besonders Rechnung getragen werden. Von den Regeln sollen die Verbraucher profitieren. Sie bekommen hilfreiche Tools für ihre Kaufentscheidung an die Hand, zum Beispiel einen Digitalen Produktpass, ein Ökodesign-Label sowie einen Reparierbarkeits-Index.

Digitaler Produktpass
Über den Digitalen Produktpass können sowohl Verbraucher als auch Marktüberwachungsbehörden, Entsorger und andere Akteure für sich relevante Informationen auslesen: die Kreislauf- und Recyclingfähigkeit eines Produkts oder künftig auch Informationen zu besorgniserregenden Stoffen. Nach dem Beschluss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten muss die Ökodesign-Verordnung formal im Europäischen Parlament angenommen werden. Nach dem finalen Beschluss des Rats kann die Verordnung – voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 – in Kraft treten.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2024, Seite 5, Foto: 3005398 / pixabay.com)

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