Elektronikschrott-Entsorgung: DIHK veröffentlicht überarbeiteten Leitfaden

Unternehmen, die auf dem europäischen Markt Elektrogeräte inverkehrbringen, müssen die Anforderungen des jeweiligen Landes beachten.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat eine aktualisierte Übersicht veröffentlicht. Seit über einem Jahrzehnt legt die EU-Richtlinie zur Entsorgung von Elek­tronikschrott (Waste of Electrical and Electronic Equipment, WEEE) Mindestanforderungen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in der Europäischen Union fest. Zwischenzeitlich gab es bei den nationalen Regelungen immer wieder Anpassungen.

Den Stand von November 2023 hat die DIHK für die EU und auch für europäische Drittstaaten nun in einer aktualisierten Auflage ihrer Veröffentlichung „Elektronikschrottentsorgung in Europa 2023“ zusammengefasst. Gibt es eine nationale Registrierungsstelle, müssen Endverkäufer Geräte zurücknehmen, sind Entsorgungsbeiträge zu zahlen und Meldepflichten zu erfüllen? Auf nunmehr 81 Seiten finden die Leser Antworten auf diese und andere Fragen. Der Leitfaden listet für 34 europäische Länder auf, wer den Regelungen zur Elektronikschrottbestimmungen unterliegt und welche Pflichten für Hersteller, Importeure und den Handel bestehen.

Die Publikation steht zum Download zur Verfügung: dihk.de/resource/blob/109278/241d99567828e7a64a3f01783da5e466/klima-dihk-broschuere-elektronikschrott-entsorgung-2023-data.pdf

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2024, Seite 32, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)