Die neue EU-BauprodukteVerordnung

Am 7. Januar 2025 ist die novellierte Verordnung über Bauprodukte in Kraft getreten. Sie soll den Verkauf von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt erleichtern, unterstützt innovative Bautechniken und hat die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Branche zum Ziel.

Insbesondere bedeuten die neuen Regeln einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung des Bausektors: Digitale Produktpässe werden alle Informationen über Bauprodukte liefern und auch Leistungs- und Konformitätserklärungen, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanleitungen enthalten. Dadurch wird es ebenso möglich sein, den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes zuverlässig zu berechnen.

Weniger Abfall und längere Nutzbarkeit
Die neue Verordnung soll die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des Bausektors stärken. So gilt es, innovative und nachhaltige Techniken in der EU zu fördern, einschließlich vorgefertigter oder modularer Elemente wie zum Beispiel Fassadensystemen. Der Einsatz von Off-Site-Baumethoden soll dazu beitragen, die Kosten zu senken und die Bereitstellung dringend benötigter Wohnungen – sowohl neu gebauter als auch renovierter – zu beschleunigen. Diese Technologien könnten in der Produktions- und Fertigungsphase zu einer Reduzierung des Bauschutts um zehn bis 15 Prozent führen, sagt die EU. Darüber hinaus könnten die vorgefertigten Einheiten am Ende ihrer Nutzbarkeit demontiert und neu konfiguriert werden.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2025, Seite 9, Foto: Talpa / pixabay.com)