Ersatzbaustoffverordnung: Die Evaluierung konstruktiv nutzen

BDE, BRB Bundesvereinigung Recyclingbaustoffe und IGAM haben ein gemeinsames Papier mit zehn Forderungen zur zeitnahen Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorgelegt.

Nach mehr als anderthalb Jahren EBV in der Praxis zeige sich, dass die Verordnung aktuell keinen Motor für mehr Kreislaufwirtschaft im Straßen- und Erdbau darstellt, sondern den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) ausbremst. Diese unzufriedenstellende Situation könne in der Praxis maßgeblich verbessert werden, indem man die EBV an wenigen zentralen Stellschrauben nachjustiert. Das nun anstehende Planspiel 2.0 im Rahmen der Evaluierung der Verordnung müsse hierfür dringend genutzt werden.

In dem Forderungspapier wird der Fokus auf folgende konkrete Aspekte gelegt:

  • Abfallende in EBV durch Wiederaufnahme von § 1 Abs. 1 Nr. 3 EBV (Entwurf a. F.) regeln
  • Verwertung von MEB auf Kies / Grundgebirge ermöglichen
  • Bagatellgrenzen/Kleinmengenregelungen für Anzeigepflichten einführen
  • Vereinfachungen bei den Dokumentationspflichten für Verwender schaffen und Möglichkeiten der Digitalisierung zulassen
  • Materialklasse HMVA-3 wieder einführen
  • Mobile Anlagen bei Baustellenwechsel nicht unverhältnismäßig belasten
  • Bundeseinheitliche praktikable Lösung zur Ermittlung des höchsten zu erwartenden Grundwasserabstandes schaffen
  • Überwachungswerte streichen
  • Abgrenzung von technischen Bauwerken zu bodenähnlichen Anwendungen bundeseinheitlich definieren
  • Schnittstelle von EBV und AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) zur Einstufung von MEB als (nicht) wassergefährdend eindeutig und bundeseinheitlich regeln.

Die Erfahrungen der Hersteller von MEB belegten, dass das komplexe Regelwerk der EBV und umfangreiche Auflagen potenzielle Verwender abschrecken. Dadurch werde das Substitutionspotential der MEB für Primärrohstoffe erheblich eingeschränkt – eine Entwicklung, die nach Auffassung von BDE, BRB und IGAM den Zielen des Verordnungsgebers widerspricht. Im Rahmen der Evaluierung der EBV sollten die richtigen Leitplanken gesetzt werden, „damit sich die Verordnung endlich zu einem Motor der Kreislaufwirtschaft im Baubereich entwickelt“.

Die Umsetzung der aufgeführten zehn Forderungen würde dieses Ziel ein großes Stück näher bringen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2025, Seite 9, Foto: O. Kürth)