Kreislaufwirtschaft am Bau: Das erwartet die Baubranche

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) veranstaltete am 7. April in Wien eine Fachtagung zum Thema „Kreislaufwirtschaft am Bau“. Diskutiert wurde die „Kreislaufwirtschaftsstrategie“, die im Entwurf des österreichischen Klimaministeriums in den kommenden acht Jahren eine Ressourcenschonung von 25 Prozent fordert.

Laut BRV-Präsident Thomas Kasper ließe sich diese Forderung alleine durch die Steigerung des Baustoffrecyclings nicht schaffen, da Österreich eine Recyclingquote von 85 bis 90 Prozent aufweise und eine Steigerung nur mehr im geringen Ausmaß möglich sei. Ein großes Potential sieht Kasper hingegen beim Abraum: Baustellenaushübe fielen mit 42 Millionen Tonnen jährlich an – vom einfachen Kelleraushub bis hin zum Tunnelausbruch. Da weniger als ein Viertel davon einer Verwertung zugeführt werde, ließe sich das stark steigern – auch wenn nicht alle anfallenden Aushübe die ausreichende technische Qualität aufweisen würden.

Roland Starke (Bundesministerium für Klimaschutz, BMK) unterstrich dies: „Gerade bei der größten Menge an Bodenaushub, der der Kategorie ‚Aushub mit Hintergrundbelastung‘ entspricht, werden mehr als dreiviertel deponiert. Selbst bei der besten Umweltqualität A2-G werden nicht einmal 30 Prozent einer Verwertung zugeführt.“ Dabei gebe es mehrere Möglichkeiten für die Behandlung: Aushub als Boden für die Verfüllung verwenden oder Aushub als Ausgangsmaterial für die Produktion von Recyclingbaustoffen heranziehen. Gerade im Bereich des Deponiebaus sieht Kasper einen entscheidenden Ansatzpunkt: „Die Deponieverordnungsnovelle 2022 soll unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaftsstrategie die Verwendung von Kreislaufprodukten federführend vorsehen. Damit können im Deponiekörper Primärbaustoffe eingespart werden“.

Foto: Österreichischer Baustoff-Recycling Verband (BRV)

Neuer Bundes-Abfallwirtschaftsplan
Spätestens Anfang Mai sollte der neue Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP22) im Entwurf vorliegen (Redaktionsschluss dieser Ausgabe war der 14. April 2022). Dieser wird neue Begriffsbestimmungen enthalten, zum Beispiel für Bodenrekultivierung beziehungsweise Erdbaumaßnahmen. Gefährlich verunreinigtes Aushubmaterial soll nach Behandlung nicht mehr als Ausgangsmaterial für Erdbaumaßnahmen zulässig sein – sehr wohl aber nach den notwendigen Reinigungsschritten zu Recyclingbaustoff verarbeitet werden können. Im Zusammenhang mit verunreinigtem Bodenaushubmaterial kündigte Starke die Einführung einer chemischen Bauaufsicht an.

Da Kleinmengen (also Aushübe unter 2.000 Tonnen pro Bauvorhaben) einen Gutteil des Bodenaushubes insgesamt ausmachen, wird es für diese eine Untersuchungspflicht (grundlegende Charakterisierung) geben, sofern diese zu Recyclingbaustoffen verarbeitet werden. Des Weiteren soll für die Recycling-Baustoffproduktion aus Aushubmaterial unter Zugabe von Recyclingbaustoffen nur mehr die Qualitätsklasse U-A zugelassen werden.

Foto: Österreichischer Baustoff-Recycling Verband (BRV)

Recycling-Ziegelprodukte für Substrate
Substrate sind ein Grundmaterial, das den Boden bildet. Die Bauwirtschaft kennt Substrate in Zusammenhang mit Dachbegrünungen, Baumscheiben oder zur Verbesserung landwirtschaftlicher Böden. Günter Gretzmacher, ehemaliger Präsident des BRV, leitete dazu eine Arbeitsgruppe, deren Ergebnis im Rahmen der BRV-Tagung erstmals präsentiert wurde: Das BRV-Merkblatt „Verwendung von Ziegelhaltigen Recycling-Baustoff-Produkten“ enthält die Grundlagen für den Einsatz von RH, RHZ, RMH, RS und RZ der Qualitätsklasse U-A für „Nicht-Baumaßnahmen“. Das BMK stellte dazu klar, dass mit dem Erreichen des Abfallendes dies auch für alle Maßnahmen gilt, die den zulässigen Einsatz sicherstellen – unabhängig, ob ein Baustoff vorliegt oder nicht.

Die Zukunft der Gipsplatten
Der Trockenausbau ist aus den Büro- und Administrativbauten ebenso wenig wegzudenken wie dem Einfamilienhausbau. Die Basis dafür bilden unterschiedliche Formen von Gipsplatten, die einen hohen Anteil des Rohstoffes Gips enthalten. War dieser nicht nur durch Naturvorkommen gedeckt, sondern auch durch REA-Gips aus Kohlekraftwerken, so wird Gips in Hinkunft rarer werden. Darüber hinaus ist die Verwertbarkeit von Gipsplatten gegeben; es benötigt dafür aber rechtliche Rahmenbedingungen und die Festlegung technischer Parameter.

Alois Fürnkranz stellte dazu zwei Informationsblätter vor, die dem Bauherrn und Planer beziehungsweise dem Abfallsammler erste Grundlagen vermitteln sollen. Ein Gipsplattenrecycling benötigt Voraussetzungen: Gipsplatten müssen getrennt in ausreichend großen Mulden oder Containern gesammelt werden, dürfen nicht nass werden und müssen möglichst ohne Fremdkörper (Fliesen, Schrauben) dem Behandler übergeben werden. Darüber hinaus steht die Logistik im Mittelpunkt; derzeit können nur zwei Gipsplattenproduzenten in der Steiermark diesen Recyclinggips für die Herstellung neuer Gipsprodukte einsetzen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2022, Seite 6, Fotos: Österreichischer Baustoff-Recycling Verband (BRV))