Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) nicht durch Omnibus-Verfahren aushebeln
Dafür spricht sich die DWA aus: Mit der Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie habe die EU in einem demokratischen Verfahren einen Meilenstein für die Weiterentwicklung der Siedlungswasserwirtschaft in Europa gesetzt.
Ein Aussetzen beziehungsweise Verschieben der Richtlinie oder einzelner Teilbereiche wie der Erweiterten Herstellerverantwortung gefährde die Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit der Branche und unterminiere das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der EU-Gesetzgebung.
Kernelelemente der Novellierung sind eine weitere, vierte Reinigungsstufe zum Abbau von Spurenstoffen wie Arzneimittelrückständen aus dem Abwasser, eine geforderte Energieneutralität der Abwasserbehandlung bis zum Jahr 2045 und die Erweiterte Herstellerverantwortung. Diese sieht vor, dass die Kosten der vierten Reinigungsstufe verursachungsgerecht zu mindestens 80 Prozent von der Pharma- und Kosmetikindustrie übernommen werden müssen. Die EU begründet diese Kostenübernahmepflicht für Hersteller- und Inverkehrbringer mit eigenen Berechnungen. Danach beträgt der Anteil von Arzneimittelrückständen und Kosmetika an den Spurenstoffen im Abwasser über 90 Prozent. Mit dem bestehenden dreistufigen Abwasserbehandlungsverfahren lassen sich Spurenstoffe kaum oder gar nicht aus dem Abwasser entfernen.
Teile der Pharmaindustrie lehnen die Kostenübernahme nach dem Verursacherprinzip vehement ab. Der Lobbyverband Pharma Deutschland hat bereits vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht. Gefordert wird zudem die Aufnahme der EU-Kommunalabwasserrichtlinie in das sogenannte Omnibus-Verfahren, das die EU-Kommission Anfang des Jahres für die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der Taxonomie-Verordnung und auch der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) vorgeschlagen hat. Mit der Omnibus-Verordnung sollen vor allem die Fristen verlängert und der bürokratische Aufwand für die Unternehmen verringert werden.
Die DWA lehnt eine womögliche Abänderung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie in dem Omnibus-Verfahren strikt ab. So könnten wesentliche Grundpfeiler aus der Richtlinie herausbrechen und das Gesamtpaket in Frage stellen. Der für die Zukunft zu realisierende Gewässerschutz würde dadurch um Jahre zurückgeworfen.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 06/2025, Seite 4, Foto: MSV, KI-generiert)