Altes Batteriegesetz in neuem Gewand?
Mit dem vorliegenden Entwurf des Batterie-EU-Anpassungsgesetzes (Batt-EU-AnpG) geht Deutschland einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Doch aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) bleibt der Entwurf in zentralen Punkten hinter den Erwartungen der Branche beim Thema Batterien zurück.
„Was wir hier sehen, ist im Kern das alte Batteriegesetz in neuem Gewand“, erklärt Katrin Büscher, Geschäftsführender Vorstand der ASA. „Zwar werden neue Kategorien eingeführt und Zuständigkeiten präzisiert, doch die strukturellen Herausforderungen – insbesondere bei der Rücknahme und Finanzierung – bleiben weitgehend ungelöst.“
Ein zentrales Versäumnis aus Sicht der ASA ist das Fehlen eines Batteriepfandsystems für große Batterien und Akkus, wie zum Beispiel aus Werkzeugen, E-Bikes und E-Rollern. Trotz breiter Verbändeforderungen wird das Pfand weiterhin ausschließlich auf Starterbatterien erhoben. Die ASA betont zudem die zunehmende Brandgefahr durch falsch entsorgte Lithium-Batterien, insbesondere in Sammel- und Sortieranlagen, die in den letzten Jahren und Monaten bei Brandereignissen einen neuen Höhepunkt erreicht hat. Auf die steigenden Brandrisiken reagieren die Versicherer mit Zurückhaltung. Die ASA fordert insbesondere: die Einführung eines Pfandsystems für große Batterien, eine verbindliche Rezyklateinsatzquote mit klaren Kontrollmechanismen, sowie eine stärkere Einbindung der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft in die Rücknahmesysteme.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 07/2025, Seite 4, Foto: MSV, KI-generiert)