BattDG löst BattG ab
Der Bundesrat hat notwendige Änderungen im nationalen Batterierecht zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung beschlossen.
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) löst das bisherige deutsche Batteriegesetz (BattG) ab. Damit einher geht die Ausweitung des Sammelnetzes für Batterien. Verbraucher sollen künftig auch ausgediente Batterien von E-Bikes oder E-Scootern zurückgeben können. Zudem gilt es, mehr Rechtssicherheit für alle betroffenen Akteure zu schaffen. Die Ausweitung des Sammelnetzes auf Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes und E-Scootern verpflichtet auch die kommunalen Sammelstellen zur Rücknahme. In Deutschland gilt bislang eine Sammelquote für Altbatterien für Elektrogeräte von 50 Prozent. Diese Quote liegt höher als die aktuellen Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung. Um die Sammlung weiter zu verbessern, behält das BattDG die höhere deutsche Sammelquote bis Ende 2026 bei und schließt später nahtlos an die Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung an. Die Pfandpflicht auf Starterbatterien aus Fahrzeugen bleibt erhalten.
Neu eingeführt werden ein Eigenverwertungsrecht der Kommunen für freiwillig gesammelte Starter- und Industriealtbatterien sowie eine Altbatteriekommission, die die zuständige Behörde in technischen und fachlichen Fragen berät. Beide Änderungen wurden über den Bundestag ins Gesetz aufgenommen; der Bundesrat trägt sie mit seinem Beschluss mit. Die neuen Regelungen im BattDG betreffen die Themenbereiche „Bewirtschaftung von Altbatterien“, „Konformität von Batterien“, „Sorgfaltspflichten in der Lieferkette“ und „Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe“. Das Gesetz trifft – wie es heißt – wichtige Klarstellungen und ergänzende Regelungen, damit insbesondere auch im Hinblick auf die Abfallphase die Ziele einer getrennten Sammlung und hochwertigen Verwertung erreicht werden können. Die produktverantwortlichen Hersteller für alle Batterien werden hierfür in die Pflicht genommen. Das Batterierecht-Durchführungsgesetz wird am Tag nach seiner Verkündung wirksam. Gleichzeitig tritt das bisherige Batteriegesetz außer Kraft.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 11/2025, Seite 12, Landratsamt Kitzingen studio zudem / abfallbild.de)











