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Smartphones & Tablets: Neue EU-Vorgaben zur Kennzeichnung von Reparierbarkeit und „Langlebigkeit“

Seit dem 20. Juni 2025 müssen Hersteller beim Verkauf ihrer Geräte – sowohl im stationären Handel wie auch online – ein Energielabel mit erweiterten Informationen bereitstellen. Erstmals wird dieses Label auch einen Reparierbarkeits-Index enthalten, der auf einer Skala von A bis E die Reparierbarkeit eines Geräts bewertet.

Diese Maßnahme ist aus Sicht des bvse ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz für Verbraucher. Der Reparierbarkeits-Index gibt Aufschluss darüber, ob ein Produkt „langlebig“ und nachhaltig konzipiert wurde oder ob es sich um ein Gerät mit kurzer Nutzungsdauer handelt. Kriterien wie die Anzahl der Schritte zur Demontage, der Zugang zu Reparaturinformationen, die Verfügbarkeit von Software-Updates sowie die Art der Verbindungselemente fließen in die Bewertung ein. Deutschland zählt zu den weltweit größten Wegwerfgesellschaften – etwa 20 Kilogramm Elektroschrott produziert jeder Bürger im Durchschnitt pro Jahr. Dieses hohe Aufkommen ist auch eine Folge eines übermäßigen Preiswettbewerbs auf Kosten der Produktqualität. Viele Elektrogeräte sind inzwischen so konstruiert, dass sie nach kurzer Zeit unbrauchbar oder nur schwer reparierbar sind. Dies hat nicht nur Folgen für die Nutzungsdauer, sondern erschwert auch das Recycling erheblich.

„Für ein hochwertiges Recycling ist entscheidend, dass Geräte möglichst leicht demontierbar sind und möglichst wenige, sortenreine Kunststoffe enthalten. Die neuen Label tragen dazu bei, genau diesen Aspekt bereits beim Produktdesign zu berücksichtigen“, betont bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Positive Beispiele, wie das in Frankreich bereits eingeführte Reparaturlabel, zeigen, dass solche Maßnahmen bei Verbrauchern gut angenommen werden und ein Umdenken hin zu nachhaltigerem Konsum ermöglichen. Eine längere Nutzung von Elektrogeräten reduziert nicht nur Abfallmengen, sondern schont auch Ressourcen und trägt zum Klimaschutz bei.

Neben Smartphones und Tablets ist auch für Wäschetrockner ein Reparierbarkeits-Index auf EU-Ebene beschlossen worden. Dieser soll ab 2027 verpflichtend werden. Die Bundesregierung setzt sich zudem dafür ein, dass künftig weitere Haushalts- und Elektronikgeräte mit einem solchen Index versehen werden.

Quelle: bvse

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 09/2025, Seite 50, Foto: MSV, KI-generiert)

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