„2026 wird alles digital“: Was Unternehmen jetzt zur neuen EU-Abfallverbringungsverordnung wissen müssen
Die neue Verordnung (EU) 2024/1157 bringt erhebliche Veränderungen, insbesondere für die Prozesse und Dokumentationspflichten bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen. Ab Mai 2026 wird die Digitalisierung aller Verfahren verpflichtend. Wir sprachen mit Rolf Niehaus, Vertriebsleiter ZEDAL International, über die Auswirkungen und darüber, wie Unternehmen sich jetzt vorbereiten sollten.
Herr Niehaus, welche Änderungen ergeben sich für die Beteiligten durch die neue Verordnung und den Durchführungsrechtsakt (EU) 2025/1290 zu Artikel 27?
Die Verordnung (EU) 2024/1157 führt einen grundlegenden Systemwechsel ein. Ab dem 21. Mai 2026 müssen alle Informations- und Dokumentationspflichten für grenzüberschreitende Abfallverbringungen digital über das zentrale System DIWASS sowie kompatible Behördensysteme und Softwarelösungen – wie beispielsweise ZEDAL International – erfüllt werden. Die bisher regulatorischen Papierformulare und in der Coronazeit meist obligatorischen Scans derselben gehören damit der Vergangenheit an. Danach müssen sämtliche Prozesse elektronisch ablaufen, das gesamte Verfahren der Notifizierung und der einzelnen Abfallverbringungsdokumente ebenso wie die Informationspflichten bei Verbringungen der grünen Liste über das Annex VII Formular. Darüber hinaus auch alle Dokumente im Rahmen vorläufiger Verwertungsverfahren bis hin zur Rückmeldung über die endgültige Verwertung.
Was bedeutet die neue Verordnung für die Registrierungspflichten der Beteiligten?
Zur entsprechenden Vorbereitung wird eine Registrierung aller Beteiligten erforderlich – voraussichtlich bis Ende Februar 2026, in Deutschland über die ZKS. Die Verknüpfung der nationalen Registrierung wird nach jetziger Einschätzung erst im April 2026 durch das zentrale DIWASS System zur Verfügung stehen.
Wer zählt nach der neuen Verordnung konkret zu den Beteiligten einer Abfallverbringung, die künftig elektronisch arbeiten müssen?
Als Beteiligte gelten in der Verordnung die Notifizierende Person bzw. – im Fall des Annex VII – die die Verbringung veranlassende Person, der Abfallersterzeuger, Abfallneuerzeuger, Einsammler oder Abfallbesitzer. Hinzu kommen alle Beförderer, der Empfänger, die Verwertungs-/ Beseitigungsanlage sowie – bei vorläufigen Verfahren – auch die nachgeschalteten Verwertungsanlagen. Mit Ausnahme der Beförderer, werden alle genannten Akteure künftig als „Betreiber“ bezeichnet.
Was bedeutet das konkret für die Betreiber?
Viele Unternehmen werden feststellen, dass heute noch zahlreiche Schritte manuell laufen: E-Mail, Uploads, Excel. All das wird ab 2026 nicht mehr ausreichen. Die neuen Regelungen bringen unter anderem:
- Digitale Voranmeldungen (zwei Tage bei grüner Liste)
- Elektronische Übernahme-, Empfangs- und Verwertungsbestätigungen
- Verbindliche Identifizierung aller Beteiligten
- Strukturierte Datenübermittlung
Wer viele Verbringungen abwickelt, wird ohne digitale Prozessunterstützung nicht handlungsfähig sein.

Systemdarstellung zum elektronischen Informationsaustausch nach Durchführungsverordnung 2025/1290: Nach derzeitigem Stand sollen Beförderer das GUI der EU-Webseite oder zukünftig das eFTI System nutzen. Alle anderen Beteiligten können bei der Registrierung ihren Nutzungswunsch mitteilen; die endgültige Entscheidung liegt gem. Art. 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung bei der zuständigen Behörde (Abb.: ZEDAL)
Welche Rolle spielt ZEDAL International in diesem neuen Umfeld?
ZEDAL International deckt zwei wesentliche Rollen der Verordnung ab:
1. Interoperable Software für alle Wirtschaftsbeteiligten,
2. Option als lokales System für Behörden – eine Rolle, die nur sehr wenige Systeme erfüllen können.
Das bedeutet: Unternehmen können ihre gewohnten Prozesse fortführen, während wir im Hintergrund die technische Kompatibilität zu DIWASS sicherstellen. Dieser Aspekt wird für die Umstellung entscheidend sein.
Sie arbeiten auch mit der NGS in Hannover zusammen. Welche Bedeutung hat das?
Die NGS setzt ZEDAL International als lokales Behördensystem ein. Für uns ist das wertvoll, weil wir Prozessketten und Schnittstellen unter realen Bedingungen testen können. Für Unternehmen bedeutet das: Die Plattform ist bereits in einem behördlichen Umfeld erprobt – ein großer Vorteil für Stabilität, Interoperabilität und im höchsten Maße für die Rechtssicherheit.
Was empfehlen Sie allen Beteiligten jetzt?
Viele Unternehmen erfahren erst jetzt, welche Veränderungen auf sie zukommen. Wichtig ist, die kommenden Wochen aktiv zu nutzen.
1. Sich zeitnah einen Überblick verschaffen: Welche Prozessänderungen ergeben sich konkret für Ihr Unternehmen?
2. Mit allen Beteiligten der eigenen Prozessketten sprechen. Sie mit ins „Boot“ holen und den eigenen In- oder Output dadurch rechtzeitig absichern.
3. Abläufe analysieren: Wo entstehen heute noch Medienbrüche? Welche Schritte müssen künftig digital erfolgen?
4. Digitale Lösungen vorbereiten: Spätestens ab dem 21. Mai 2026 müssen alle Verfahren elektronisch laufen. Deshalb sollten Unternehmen jetzt beginnen, die technische Basis und interne Prozesse dafür aufzubauen.
Die Umstellung kommt – und sie wird umfassend. Wer frühzeitig beginnt, kann sie strukturiert und sicher gestalten.
Ihr Webinar im Januar soll genau dabei unterstützen?
Ja. Gemeinsam mit Dr. Joachim Wuttke erläutern wir die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis. Dazu zeigen wir in einer Live Demo, wie ZEDAL International die digitale Umsetzung unterstützt. Das Webinar ist zweisprachig (DE/EN), weil die neuen Prozesse in vielen Ländern relevant sind.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 01/2026, Seite 8 -Advertorial-, Foto: MSV, KI-generiert)







