EU einigt sich vorläufig auf neue Altfahrzeug-Verordnung

Europäisches Parlament und Rat müssen noch die finalen Details festlegen. Kern der neuen Verordnung, die in diesem Jahr in Kraft treten soll, sind weitreichende Anforderungen an Fahrzeughersteller und Entsorgungsstrukturen. Fahrzeuge müssen künftig so konstruiert werden, dass sie einfacher demontiert werden können. Hersteller sind verpflichtet, detaillierte Anleitungen für den Ausbau und Austausch von Bauteilen bereitzustellen – sowohl während der Nutzungsphase als auch an deren Ende.

Erstmals werden zudem verbindliche europäische Zielvorgaben für den Einsatz von recyceltem Kunststoff in Fahrzeugen eingeführt. Ab 2036 sollen mindestens 25 Prozent der in Fahrzeugen eingesetzten Kunststoffe aus Rezyklaten stammen, davon 20 Prozent aus Altfahrzeugen. Die Vorgaben gelten gleichermaßen für in der EU produzierte Fahrzeuge wie für Importfahrzeuge und sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Perspektivisch kann die EU-Kommission auch Zielquoten für weitere Materialien festlegen.

Verschärfte Behandlungsstandards
Darüber hinaus werden die Behandlungsstandards für Altfahrzeuge verschärft. Künftig müssen mindestens 30 Prozent der in Altfahrzeugen enthaltenen Kunststoffe recycelt werden. Maßnahmen zur Förderung von Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Überholung sollen außerdem die Verfügbarkeit gebrauchter Ersatzteile erhöhen und damit kostengünstigere Reparaturmöglichkeiten für Verbraucher schaffen. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf der erweiterten Herstellerverantwortung. Diese soll künftig über harmonisierte nationale Systeme umgesetzt werden und eine verlässliche Finanzierung der Altfahrzeugbehandlung sicherstellen. Ziel ist ein qualitativ hochwertigeres Recy­cling in der gesamten EU. Die Durchsetzung der Vorschriften wird ebenfalls ausgeweitet. Vorgesehen sind unter anderem mehr Kontrollen, eine klarere Abgrenzung zwischen Gebraucht- und Altfahrzeugen sowie strengere Regeln für den Export. Künftig dürfen nur noch verkehrssichere Fahrzeuge aus der EU ausgeführt werden, um zu verhindern, dass Altfahrzeuge und wertvolle Materialien unkontrolliert den europäischen Recyclingkreislauf verlassen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2026, Seite 4, Foto: MSV, KI-generiert)