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Brandschutz bei Veranstaltungen

„Eine gute Sicherheitskultur entsteht durch Haltung, Struktur und konsequente Entscheidungen.“

Wer Veranstaltungen ausrichtet, ist in Deutschland durch eine Reihe von Verordnungen und Gesetzen verpflichtet, Brandrisiken systematisch zu minimieren. „Die beste Vorschrift nützt allerdings nichts, wenn sie nicht verstanden und gelebt wird. Daher ist Wissen der stärkste Brandschutz, den wir haben“, betont Olaf Jastrob, Sachverständiger für Veranstaltungs- und Besuchersicherheit und Fachreferent für Veranstaltungssicherheit bei der TÜV Nord Akademie.

Geschultes Personal und klare Verantwortlichkeiten sind im Brandschutz essenziell. Dazu gehören für die betreffenden Personen regelmäßige Unterweisungen, praktische Übungen mit realistischen Szenarien, Evakuierungsübungen, Feuerlöscher-Trainings und Notfallkommunikation sowie das Verständnis aktueller Rechtslagen und technischer Entwicklungen. Entscheidend sei auch das Thema Sicherheitskultur, so der Experte: „Eine gute Sicherheitskultur entsteht durch Haltung, Struktur und konsequente Entscheidungen. Dazu braucht es klare Zuständigkeiten, eine vollständige Dokumentation, Mut zu unbequemen Entscheidungen und transparente Sicherheitskommunikation gegenüber Mitarbeitenden und Gästen.“ Das gelte für Veranstaltungen jeglicher Größe.

Olaf Jastrob unterstreicht: „Sicherheit muss geführt werden. Sie ist keine Zusatzleistung, sondern Kernaufgabe jeder verantwortlichen Organisation und der verantwortlichen Personen.“ Feiernde müssen sich darauf verlassen können, dass alles getan wurde, um Brandrisiken zu minimieren. Veranstaltungs- und Besuchersicherheit müsse daher frühzeitig geplant und klar geführt werden. Die genauen Vorgaben für Betreiber und Veranstalter sind als starkes Regelwerk in einer Reihe von Gesetzen und Vorschriften definiert:

  • Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO): Betreiberverantwortung, Brandsicherheitswache, Räumungskonzepte
  • Arbeitsschutzgesetz: Notfallorganisation, Unterweisungspflichten
  • Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 1 & 17: Gefährdungsbeurteilung, Prävention, fachkundige Aufsicht
  • Sprengstoffrecht: Pyrotechnik – dazu zählen auch Wunderkerzen!

Der Deutsche Expertenrat Besuchersicherheit (DEB) stellt mit der „Veranstaltungssicherheitsrichtlinie (VaSi Ri)“ ein kostenfreies, praxisnahes Werkzeug zur Verfügung. Die TÜV Nord Akademie bietet zu dem Thema verschiedene Weiterbildungsangebote an:

expertenrat-besuchersicherheit.de, tuev-nord.de

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2026, Seite 42, Foto: MSV, KI-generiert)

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