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Keine Übergangshilfen für die Alttextilsammlung

Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat den Antrag der Grünen zur Stabilisierung der Sammel- und Sortierinfrastruktur für Alttextilien abgelehnt. Der bvse äußert scharfe Kritik. Der Antrag von Julia Schneider, Julian Joswig und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sah kurzfristige Übergangsmaßnahmen zur Stabilisierung der Alttextilsammlung bis zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) vor und hatte darunter zentrale Forderungen des bvse aufgegriffen.

„Die Ablehnung des Antrags von Julia Schneider, Julian Joswig und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigt erneut, dass sich Teile der Politik bislang nicht ausreichend mit den rechtlichen und tatsächlichen Herausforderungen der Alttextilentsorgung auseinandergesetzt haben“, erklärt Marwin Gedenk, Vorsitzender des bvse-Fachverbands Textilrecycling. Ausdrücklich positiv bewertet Gedenk, dass sich Bündnis 90/Die Grünen intensiv mit der Problemlage befasst und die Gefährdung der bestehenden Sammelstrukturen erkannt hätten.

Besonders kritisch bewertet der bvse Aussagen aus den Reihen der SPD, wonach staatliche Unterstützung nicht erforderlich sei, da die Verantwortung künftig bei den Herstellern liege. „Eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien existiert in Deutschland derzeit noch nicht“, verweist Gedenk. Die geänderte europäische Abfallrahmenrichtlinie müsse zunächst bis Juni 2027 in nationales Recht umgesetzt werden; ein entsprechendes EPR-System muss erst bis April 2028 funktionsfähig sein. Nach Einschätzung des Fachverbandsvorsitzenden kommt diese Regelung für die akut belasteten Sammel- und Sortierstrukturen zu spät: „Bis dahin tragen gewerbliche, karitative und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Last der stetig wachsenden Alttextilmengen allein. Insbesondere durch die enormen Mengen an Fast Fashion und Ultra Fast Fashion gerät das über Jahrzehnte gewachsene System der Textilsammlung und des Textilrecyclings zunehmend an seine Belastungsgrenzen. Bis Hersteller tatsächlich Verantwortung für Sammlung und Sortierung von Alttextilien übernehmen, werden noch mehrere Jahre vergehen. Genau deshalb ist eine kurzfristige Unterstützung des bestehenden Sammelsystems notwendig – und genau dies hat der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen gefordert, der als zeitlich befristete Übergangslösung gedacht war“, ordnet Gedenk ein.

Vorgesehen waren unter anderem wirtschaftliche Entlastungen für Sammelstellen, bundesweite Aufklärungskampagnen zur getrennten Sammlung sowie bundeseinheitliche Vollzugshinweise zur Umsetzung der seit Januar 2025 geltenden Getrenntsammlungspflicht für Textilien: Maßnahmen, die der bvse seit Monaten bereits in einem 7-Punkte-Plan fordert. Auch die Aussage, eine bundeseinheitliche Auslegungshilfe sei weder möglich noch erforderlich, da die Sammlung von Alttextilien der Aufsicht der Kommunen unterliege, zeuge von einem unzureichenden Verständnis der Materie, erklärte der bvse-Fachverbandsvorsitzende.

„Es geht hier nicht um Eingriffe in kommunale Zuständigkeiten, sondern um eine Orientierungshilfe zur bundeseinheitlich im Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelten Getrennthaltungspflicht“, stellt Gedenk klar. Gerade bei der Auslegung dieser Vorgaben gebe es derzeit erhebliche Unterschiede und Rechtsunsicherheiten.

„Der Handlungsdruck ist hoch“, machte Marwin Gedenk noch einmal deutlich. Ohne kurzfristige Stabilisierungsmaßnahmen drohe ein weiterer Verlust bestehender Sammel- und Sortierstrukturen – mit direkten Folgen für Wiederverwendung, Recycling und die textile Kreislaufwirtschaft in Deutschland.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 07/2026, Seite 17, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)

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