„Gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen noch lange nicht vor“
Wie können Öffentliche Beschaffung und die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen im Markt weiter gestärkt werden? Am 14. und 15. Juli 2026 traf sich die Branche in Ingolstadt zum 12. bvse-Mineraliktag / Baustoff Recycling Forum. Im Mittelpunkt des Fachkongresses mit 300 Teilnehmenden standen die aktuellen Herausforderungen der mineralischen Kreislaufwirtschaft.
Diskutiert wurden die geplante Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), ein bundesweit einheitlicher und praxisgerechter Vollzug der EBV sowie die Wettbewerbsnachteile regelkonform arbeitender Recyclingunternehmen.
Praxisberichte zeigten eindrucksvoll, wie hoch der Aufwand für Qualitätssicherung und Analytik inzwischen ist und wie wichtig verlässliche Rahmenbedingungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Branche sind. Weitere Schwerpunkte der Veranstaltung, die von Michael von Malottky (bvse-Vizepräsident und Vorsitzender bvse-Fachverband Mineralik – Recycling und Verwertung) moderiert wurde, bildeten die Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen durch QUBA und die fortschreitende Digitalisierung der Güteüberwachung. Intensiv befasste sich der Mineraliktag zudem mit dem Thema Asbest.
Aufweichung statt Nachschärfung
bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock ging in seiner Eröffnungsrede auf die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ein. Der Referentenentwurf dazu liegt vor. Nach Paragraf 45 KrWG ist die Öffentliche Hand per Gesetz verpflichtet, Recycling einzusetzen. Das wurde im Referentenentwurf zur Novelle wieder aufgeweicht, wie Rehbock erläuterte. Die Entwicklung über den Einsatz von Recyclingbaustoffen in öffentlichen Bauvorhaben soll weiter beobachtet und erst 2028 evaluiert werden. Nachhaltige Beschaffung soll nicht festgeschrieben werden. Rehbock zeigte sich frustriert darüber, denn die Branche hatte eine Nachschärfung des §45 erhofft und keine Aufweichung. Selbst im Wettbewerbsgesetz ist Nachhaltige Beschaffung festgeschrieben. Aber im Wirtschaftsministerium interessiert das anscheinend keinen. „Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen“, appellierte Rehbock an die Zuhörer. „Es ist wieder mal verpasst worden, dem Recycling einen Schub zu geben.“
Eric Rehbock forderte von Diskriminierung betroffene Unternehmen auf, sich an ihn und Stefan Schmidmeyer vom bvse zu wenden. Sie würden dafür sorgen, dass die Beschwerden an die richtige Stelle gelangen. Übrigens: Das Thema Nachhaltige Beschaffung nimmt in dem 15-Seiten-Papier zur KrWG-Novelle gerade mal eine dreiviertel Seite ein. „Das Thema Digitalisierung in unserem Bereich hat zwei Seiten“, merkte Rehbock spöttisch an: „Der Bund will uns helfen, wie wir uns digitalisieren. Wir wissen selber, wo wir digitalisieren und KI einsetzen müssen. Das braucht der Bund uns nicht erzählen. Viele Unternehmen machen das längst.“ Dazu wurde auch der Entsorger Circle gegründet – zur Unterstützung der Unternehmen bei dem Thema.
Gerhard Drechsler (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) machte in seinem Vortrag „Kreislaufwirtschaft am Bau in Bayern – wo stehen wir heute, wo wollen wir hin?“ fehlende und klare Regelungen zum Ende der Abfalleigenschaft aus. Um hier Abhilfe zu schaffen, sei sein Ministerium auf aktive Beteiligung seitens der Branche angewiesen. „Es ist hilfreich, wenn wir von Ihrer Seite Argumente bekommen“, sprach sich Drechsler aus. „Wir brauchen Wissen. Wir müssen argumentieren, wenn wir etwas verändern wollen.“
„Ein bisschen weniger Bürokratie“
Stefan Schmidmeyer (Geschäftsführer bvse-Fachverband Mineralik – Recycling und Verwertung und Baustoff Recycling Bayern e.V.) beleuchtete die geplante Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Kurz nach seinem Vortrag wurde die Veröffentlichung des Referentenentwurfs bekannt gegeben. Die vorgesehenen Änderungen betreffen unter anderem die Eignungsnachweise für mobile Anlagen, die werkseigene Produktionskontrolle, die Grundwasserdeckschicht und die Anzeigepflichten. Zudem sollen Verfahren stärker digitalisiert werden. Weiterhin gelte es, die Güteüberwachung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, mehr Rechtssicherheit für den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen zu schaffen und Bürokratie abzubauen. Konkretisierungen sollen vorgenommen werden, um den Vollzug zu verbessern und an den aktuellen Stand der Technik anzupassen.
Die Novelle bringe die Branche bei „Vereinfachung, Vereinheitlichung, Klarstellung und mehr Rechtssicherheit“ einen großen Schritt weiter und bedeute zumindest „ein bisschen weniger Bürokratie“, ordnete Schmidmeyer ein. Entscheidend sei nun, dass die Behörden die Vorgaben einheitlich anwenden und kontrollieren. Ohne einen konsequenten und einheitlichen Vollzug würden regelkonform arbeitende Unternehmen weiterhin Wettbewerbsnachteile erleiden. „Wer baut, rückbaut und entsorgt, der soll kontrolliert werden“, plädierte Stefan Schmidmeyer außerdem für mehr Bauherrenverantwortung.
Aufwändig und teuer
Johannes Karl berichtete aus der Praxis, welche Belastungen Unternehmen durch unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen entstehen. Der mittelständische, zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb Schutt-Karl GmbH bereitet mineralische Abfälle stationär sowie mobil auf und stellte bereits vor Inkrafttreten der EBV im August 2023 qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffe nach den Leitlinien der QUBA Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe GmbH und des Bayerischen Recyclingleitfadens her. Die Einführung der Verordnung sei mit viel Arbeit verbunden, schilderte Karl, aber grundsätzlich machbar gewesen. Für die produzierten Körnungen habe das Unternehmen zehn Eignungsnachweise benötigt. Jeder davon habe gegenüber einer regulären Fremdüberwachung etwa 900 Euro mehr gekostet. Daraus ergaben sich zusätzliche Kosten von rund 9.000 Euro.

Johannes Karl berichtete aus der Praxis, welche Belastungen durch unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen entstehen
Auch die laufenden Untersuchungen seien teurer geworden. „Pro Analyse in der Fremdüberwachung zahlen wir heute etwa 500 Euro mehr als vor der Ersatzbaustoffverordnung“, bezifferte Karl. Bei jährlich 20 bis 25 Analysen für die Zertifizierung der Recyclingbaustoffe summierten sich allein diese Mehrkosten auf mindestens 10.000 Euro. Insgesamt wende Schutt-Karl pro Jahr rund 40.000 Euro für Analytik im Bereich der Recyclingbaustoffe auf. Hinzu kämen Personal- und Dokumentationskosten, zusätzliche Transporte, technische Anforderungen und der Bedarf an größeren Lagerflächen.
Unterschiedliche Kontrolldichte
Die Notwendigkeit der Qualitätssicherung stellt Karl nicht infrage: „Ohne Qualität werden wir keine Akzeptanz und keinen Markt haben.“ Nach seiner Einschätzung tragen jedoch nicht alle Marktteilnehmer den Aufwand für Analytik und Güteüberwachung in gleichem Umfang. Es sei zu beobachten, dass vor allem bei kleineren mobilen Maßnahmen und auf Sammelplätzen Materialien aufbereitet und anschließend verwendet werden, ohne dass eine Güteüberwachung erkennbar sei. Auch die Kontrolldichte unterscheide sich laut Johannes Karl regional: „Der eine Landkreis kontrolliert mehr, der andere weniger.“
Bei Angebotsvergleichen habe Schutt-Karl wiederholt die Kunden-Rückmeldung erhalten, dass in günstigeren Konkurrenzangeboten keine Positionen für Analytik und Güteüberwachung ausgewiesen seien. „Die Folge ist, dass unser Angebot oft eine Ablehnung erhält“, hat Karl erfahren. Für Unternehmen, die alle Anforderungen umsetzten, entstehe damit „ein deutlicher Wettbewerbsnachteil“. Sein Fazit: „Gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen am Markt noch lange nicht vor. Die Branche benötigt daher nicht in erster Linie zusätzliche Vorgaben, sondern wirksame Kontrollen und einheitliche Maßstäbe. Die Ersatzbaustoffverordnung hat wichtige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft geschaffen. Die Umsetzung ist teilweise anspruchsvoll und aufwändig – umso wichtiger sind einheitliche Maßstäbe für alle.“
Beim Absatz von Recyclingbaustoffen sieht das Unternehmen Schutt-Karl ebenfalls Nachholbedarf. Während die Nachfrage privater und gewerblicher Auftraggeber steige, würden RC-Baustoffe in Ausschreibungen und Genehmigungen der öffentlichen Hand teilweise weiterhin ausgeschlossen. „Wir lesen immer wieder in Ausschreibungen: Recyclingbaustoffe sind ausgeschlossen“, bestätigte Karl. So wurde bei einem Projekt der Einsatz von RC-Baustoffen zunächst nicht genehmigt und untersagt. Nach Gesprächen mit der zuständigen Behörde und unter Verweis auf die Einbautabellen der EBV habe Schutt-Karl schließlich 7.000 Tonnen Recyclingmaterial liefern können. „Es gibt grundsätzlich ein hohes Marktpotenzial für Recyclingbaustoffe, aber die Umsetzung scheitert noch, gerade in der Öffentlichen Hand“, urteilte Johannes Karl.
„Was nicht dokumentiert ist, wird nicht geglaubt“
Thomas Fischer und Daniel Rutte von der QUBA Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe GmbH unterstrichen anschließend die Bedeutung nachvollziehbarer Qualitätsnachweise. „Was nicht dokumentiert ist, wird nicht geglaubt“, erklärten sie. Mehr als 250 Zeichennutzer sichern inzwischen über vier Millionen Tonnen Sekundärbaustoffe nach dem QUBA-Standard. Von 2024 bis 2025 habe sich die qualitätsgesicherte Menge verdoppelt. Im Zuge einer Kooperation mit der Agrolab Group sollen Laborergebnisse künftig über eine XML-Schnittstelle automatisiert in den digitalen Qualitätssicherungsprozess übernommen werden.
Weitere Fachvorträge zum Thema Asbest beleuchteten die neuen rechtlichen Anforderungen, die bayerische Handlungshilfe sowie die Auswirkungen auf Recyclingbetriebe, Deponien und den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Reto Nydegger (BEN Umwelt GmbH), Sebastian Kollenz (Kluge Sanierung GmbH), Jonathan Fritz (Baustoff Recycling Bayern e.V./bvse e.V.), Hartmut Haeming (InwesD – Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V.) und Berit Schuchmann (BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) informierten über den Umgang mit Asbest im Bau, die LAGA M23 sowie die Gefahrstoffverordnung.
Einigkeit bestand darüber, dass die Schadstofferkundung vor dem Rückbau erfolgen muss und nicht auf Recyclingbetriebe verlagert werden darf. Deutlich wurde: Nur klare Verantwortlichkeiten entlang der gesamten Bau- und Entsorgungskette und ein einheitlicher Vollzug schaffen die Voraussetzungen für eine hochwertige und zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 09/2026, Seite 8, Fotos: Marc Szombathy)














