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Öffentliche Ausschreibungen: „Kreislaufwirtschaft darf keine freiwillige Zusatzoption sein“

Vorschläge für praxistauglichere Rahmenbedingungen im Hoch- und Tiefbau.

Sekundärbaustoffe leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Rohstoffversorgung der deutschen Bauwirtschaft. Rund ein Sechstel des Bedarfs an mineralischen Baustoffen wird schon durch Sekundärbaustoffe gedeckt. Dennoch verhindern rechtliche, vergaberechtliche und technische Hemmnisse weiterhin, dass geeignete, technisch erprobte und umweltverträgliche Materialien überall dort eingesetzt werden können, wo dies technisch, ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Beim Pressegespräch „Kreislaufwirtschaft am Bau – oder Baustelle Kreislaufwirtschaft?“ hat die Verbändeallianz – Kreislaufwirtschaft durch Sekundärbaustoffe (BDE, FEhS, BDG, BMKE, BVMB, DGAW, GGMHS, ITAD und MIRO) am 8. September 2026 in Berlin ihre Vorschläge für praxistauglichere Rahmenbedingungen im Hoch- und Tiefbau vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen vier Handlungsfelder: die Weiterentwicklung der Ersatzbaustoffverordnung, kreislaufwirtschaftsgerechte öffentliche Ausschreibungen, klare und bundesweit verlässliche Regelungen zu Nebenprodukteigenschaft und Abfallende sowie sachgerechte Umweltanforderungen für Sekundärbaustoffe in Zement und Beton. Seit 2025 entwickelt die Allianz dazu praxisorientierte Vorschläge für Politik und Verwaltung.

Dr. Andreas Bruckschen, Hauptgeschäftsführer des BDE, betont die übergeordnete Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für die mineralischen Stoffströme: „Sekundärbaustoffe schonen Primärrohstoffe und stärken die Rohstoffversorgung – jetzt müssen wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass geeignete Materialien auch verlässlich in die Anwendung kommen.“ Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS – Institut für Baustoff-Forschung, hebt für die Verbändeallianz die gemeinsame Zielrichtung hervor: „Sekundärbaustoffe leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zu Ressourcenschonung, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz. Entscheidend ist jetzt, die bestehenden Regelwerke gezielt und pragmatisch weiterzuentwickeln, unnötige Bürokratie abzubauen und bewährte Stoffkreisläufe auch unter den Bedingungen des industriellen Wandels langfristig zu sichern.“ Diesen Anspruch hat die Verbändeallianz in vier konkrete Handlungsfelder übersetzt.

EBV: Bewährten Rahmen praxistauglich weiterentwickeln
Mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) besteht seit August 2023 erstmals ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe im Straßen- und Tiefbau. Die Erfahrungen aus der Praxis und dem bisherigen Evaluierungsprozess zeigen jedoch, dass weiterhin konkrete Hemmnisse bestehen. Die Verbändeallianz spricht sich deshalb dafür aus, bereits identifizierte und fachlich weitgehend konsentierte Verbesserungen im laufenden Novellierungsverfahren zügig umzusetzen. Dazu gehören erweiterte Einsatzmöglichkeiten, praxistauglichere Prüf- und Analyseverfahren, vereinfachte Dokumentationspflichten und weitere Schritte zur Digitalisierung.

Maximilian Meyer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung (BMKE): „Die Ersatzbaustoffverordnung ist der richtige bundeseinheitliche Rahmen. Jetzt muss sie so weiterentwickelt werden, dass gütegesicherte mineralische Ersatzbaustoffe tatsächlich einfacher und praxistauglicher eingesetzt werden können.“

Öffentliche Vergabe: Marktmacht für Kreislaufwirtschaft nutzen
Bund, Länder und Kommunen verfügen mit ihren Bau- und Infrastrukturinvestitionen über erhebliche Marktmacht. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz enthält bereits Vorgaben zur Berücksichtigung ressourcenschonender Produkte und Materialien. Nach Auffassung der Verbändeallianz entfalten diese in der Vergabepraxis bislang jedoch zu wenig Verbindlichkeit. Die Verbände fordern deshalb, geeignete Sekundärbaustoffe bei öffentlichen Ausschreibungen verpflichtend zu berücksichtigen, Abweichungen nachvollziehbar zu begründen und die Regelungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen möglichst zu vereinheitlichen. Eine verlässliche öffentliche Nachfrage kann Planungssicherheit schaffen, Absatzmärkte stärken und auch Impulse für private Auftraggeber setzen.

Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer der ITAD – Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland: „Kreislaufwirtschaft darf bei öffentlichen Ausschreibungen keine freiwillige Zusatzoption sein. Wer mit öffentlichen Mitteln baut, sollte geeignete Sekundärbaustoffe berücksichtigen und begründen müssen, wenn davon abgewichen wird.“

Produktstatus: Einheitliche Kriterien statt Einzelfallunsicherheit
Geeignete mineralische Sekundärbaustoffe verfügen vielfach über nachgewiesene technische Eigenschaften, geregelte Güteüberwachung und belegte Umweltverträglichkeit. Unterschiedliche behördliche Bewertungen des Rechtsstatus können dennoch zu Unsicherheiten bei Herstellern, Investoren und Anwendern führen und damit den Marktzugang erschweren. Die Verbändeallianz setzt sich deshalb für klare und bundesweit verlässliche Kriterien ein. Dabei ist zwischen der Nebenprodukteigenschaft nach § 4 KrWG und dem Ende der Abfalleigenschaft nach § 5 KrWG zu unterscheiden. Für beide Wege braucht es nachvollziehbare und praxistaugliche Regelungen, die unter anderem Herkunft, Güteüberwachung, technische Eignung und Umweltverträglichkeit berücksichtigen. Marc Waltemathe, Geschäftsführer der Peute Baustoff GmbH und Vorstandsvorsitzender der Gütegemeinschaft Metallhüttenschlacken e. V.: „Technisch geeignete und umweltverträgliche Materialien brauchen einen verlässlichen Rechtsstatus. Einheitliche Kriterien schaffen Marktzugang, Investitionssicherheit und zusätzliche Stoffkreisläufe.“

Zement und Beton: Tatsächliche Um­weltwirkung sachgerecht bewerten
Beim Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton steht der Schutz von Boden und Grundwasser außer Frage. Entscheidend ist aus Sicht der Verbändeallianz jedoch, dass die Umweltverträglichkeit sachgerecht anhand des tatsächlichen Verhaltens des fertigen Bauprodukts beurteilt wird. Pauschale Feststoffgrenzwerte können dazu führen, dass technisch geeignete Materialien von bestimmten Anwendungen ausgeschlossen werden, obwohl ihre tatsächliche Freisetzung aus dem fertigen Baukörper dies nicht rechtfertigt. Die Verbändeallianz schlägt deshalb vor, das tatsächliche Emissions- und Elutionsverhalten stärker zum Bewertungsmaßstab zu machen und zugleich praxistaugliche Prüfverfahren für die werkseigene Produktionskontrolle zu ermöglichen.

Dr.-Ing. Thomas Merkel, beim FEhS – Institut für Baustoff-Forschung zuständig für Verkehrsbau und Umwelt: „Wir wollen keine Absenkung des Umwelt- und Gewässerschutzes, sondern eine sachgerechtere Bewertung. Entscheidend muss sein, was aus dem fertigen Bauprodukt tatsächlich freigesetzt wird.“

Hebel für verlässliche Baupraxis
Die Verbändeallianz versteht die Vorschläge nicht als voneinander getrennte Einzelmaßnahmen. Erst das Zusammenspiel aus praxistauglichen technischen Regeln, einem verlässlichen Rechtsstatus, wirksamer öffentlicher Nachfrage und sachgerechten Umweltanforderungen schafft belastbare Voraussetzungen dafür, dass Sekundärbaustoffe dauerhaft und wirtschaftlich eingesetzt werden können. Damit sollen bestehende Stoffkreisläufe gesichert, zusätzliche geeignete Einsatzmöglichkeiten erschlossen und zugleich Fehlentwicklungen verhindert werden. Die Maßnahmen tragen nach Auffassung der Verbände nicht nur zu Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft bei. Sie stärken auch Rohstoffsicherheit, Investitionsbedingungen und Wettbewerbsfähigkeit am Wirtschaftsstandort Deutschland.

Die beim Pressegespräch vorgestellten Vorschläge will die Verbändeallianz nun in den weiteren Dialog mit den Bundestagsfraktionen und den zuständigen Bundesministerien und Behörden einbringen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 10/2026, Seite 6, Foto: MSV, KI-generiert)

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