Verschärfte Regeln für „grüne“ Umweltaussagen
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) im deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gelten seit dem 27. September 2026 strengere Vorgaben für Umweltaussagen. Ziel ist es, Greenwashing zu bekämpfen und Verbrauchern transparente Informationen für nachhaltige Kaufentscheidungen zu bieten.
Allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaschonend“ sind nur noch mit Nachweisen wie Zertifikaten oder Gütezeichen zulässig. Spezifische Aussagen (z. B. „25 % Rezyklat in der Verpackung“) bleiben ohne Zertifikat erlaubt, sofern sie klar definieren, auf welchen Umweltaspekt, Lebenszyklusabschnitt und welche konkrete Verbesserung sie sich beziehen. Unspezifische oder irreführende Formulierungen (z. B. „bis zu 25 % Rezyklat“) sind künftig verboten. Klimaneutralitätsaussagen wie „klimaneutral“ oder „klimapositiv“ sind nur noch zulässig, wenn CO₂ direkt im Produkt gespeichert wird – etwa durch nachwachsende Rohstoffe.
Aussagen zu zukünftigen Umweltleistungen (zum Beispiel Recyclingquoten) müssen auf überprüfbaren Maßnahmen beruhen, in einem detaillierten Umsetzungsplan festgehalten und regelmäßig von unabhängigen Experten geprüft werden. Die Ergebnisse müssen für Verbraucher zugänglich sein.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 10/2026, Seite 5, Foto: bnorbert3 / stock.adobe.com)










