PPWR: Kleine Händler sollten entlastet werden
Die Bundesregierung schlägt vor, kleine Händler bei der Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zu entlasten.
Der in Brüssel eingebrachte Antrag zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen, die viele kleine Unternehmen sonst zwingen könnten, ihre grenzüberschreitenden Lieferungen in der EU einzustellen. Vorgeschlagen wird eine Ausnahme für Kleinstmengen: Händler mit weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr sollen keine Bevollmächtigten für jedes Zielland benennen müssen. Die Registrierungspflicht sollte bis Mitte 2028 ausgesetzt werden, bis ein zentrales EU-Registrierungssystem verfügbar sei. Die Bundesregierung betont, dass die ökologischen Ziele der PPWR, die erstmals EU-weit einheitliche Standards für Verpackungen schafft, um Recycling und Rohstoffkreisläufe zu stärken, nicht durch übermäßige Bürokratie zulasten kleiner Unternehmen untergraben werden dürfen.
Ob der Vorschlag in der EU Mehrheitsfähigkeit findet, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 10/2026, Seite 9)







