Export von recyceltem Aluminium: Vorerst keine Handelsmaßnahmen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die für den 23. September 2026 geplanten Handelsmaßnahmen für die Ausfuhr von recyceltem Aluminium nicht umzusetzen.
Das Kabinett von Exekutiv-Vizepräsident Stéphane Séjourné hatte diesen Verzicht bereits am 4. September bekannt gegeben. Diskutiert worden waren unter anderem Ausfuhrzölle, die den Export in begrenztem Maße eingeschränkt hätten.
Laut Einschätzung der Kommission hätte das vorgeschlagene Instrument nur etwa 50 Prozent der Exportmengen abgedeckt. Stattdessen soll nun ein delegierter Rechtsakt im Rahmen der Abfallverbringungsverordnung eingeführt werden. Dieser soll die Ausfuhr bestimmter Abfallarten – darunter recyceltes Aluminium – in Nicht-OECD-Länder verbieten. Betroffen wären damit wichtige Zielmärkte wie China, Indien und die südostasiatischen Staaten, die nicht zur OECD gehören. Für einige EU-Beitrittskandidaten sind jedoch Ausnahmen vorgesehen. Die Veröffentlichung der Liste autorisierter Nicht-OECD-Staaten ist für den 21. November 2026 geplant.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 10/2026, Seite 9)












