Weg frei für nachhaltige Produkte

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte zugestimmt. Möglichst viele Alltagsprodukte sollen zukünftig energiesparsamer, leichter reparierbar und länger nutzbar sein.

Die neue Ökodesign-Verordnung löst die bisherige Ökodesign-Richtlinie ab, die nur energieverbrauchsrelevante Produkte wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Geschirrspüler betraf, und gilt auch für den Onlinehandel und Importware. Der Anwendungsbereich umfasst nun fast alle Alltagsprodukte, darunter Haushaltsgeräte, Textilien, Möbel oder Chemikalien, und deckt deren gesamten Nutzungszyklus ab. So können Vorgaben für Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz gemacht werden, zum Beispiel zur längeren Nutzung, Reparierbar- und Wiederverwendbarkeit oder zur Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung.

Die EU-Kommission rechnet bis Ende 2025 mit ersten nachgeordneten Produktvorgaben zur Umsetzung der Ökodesign-Verordnung. Mit der Einführung von digitalen Produktpässen sollen sich Wirtschaftakteure und Verbraucher schnell und einfach über die nachhaltigen Eigenschaften eines Produktes informieren können. Nach dem Beschluss des Rates wird die Ökodesign-Verordnung in Kürze im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt noch in diesem Sommer in Kraft.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 07/2024, Seite 7, Foto: pixabay)