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Bundeskartellamt erhält mehr Möglichkeiten

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2023 der 11. Novelle des Wettbewerbsdurchsetzungsgesetzes (GWB) zugestimmt. Ziel der Novelle ist es, dass Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können.

Die Sektoruntersuchung dient dazu, die Marktverhältnisse in einer bestimmten Branche zu untersuchen. Sie war bisher die Grundlage dafür, im Anschluss einzelne Verfahren gegen Unternehmen durchführen zu können, soweit diese nachweislich einen Kartellrechtsverstoß begangen haben. Die im neuen GWB festgelegten Prüfkriterien, wie zum Beispiel die Anzahl, Größe, Finanzkraft und Umsätze der im betroffenen Sektor tätigen Unternehmen sowie ihre Verflechtungen untereinander, sind geeignet um festzustellen, ob durch bestimmte Vertragspraktiken, weil ein Oligopol vorliegt oder aufgrund eines besonders marktmächtigen Unternehmens, der Wettbewerb gestört ist.

Das Bundeskartellamt kann nun eigenständig sogenannte Abhilfemaßnahmen anordnen, wenn die Sektoruntersuchung Wettbewerbsprobleme erkannt hat. Dies kann dann auch Unternehmen betreffen, denen keine konkrete rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise nachgewiesen werden können. Dabei gelten auch für die Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse nun neue Schwellenwerte. Die 11. Novelle des Wettbewerbsdurchsetzungsgesetzes (GWB) legt fest, dass das zu übernehmende Unternehmen im letzten Geschäftsjahr Umsatzerlöse im Inland von mehr als einer Million Euro erzielt haben muss. Bisher lag dieser Schwellenwert bei 17,5 Millionen Euro. Auch die sogenannten Kettenaufkäufe erscheinen auf dem Radar des Bundeskartellamtes.

Quelle: bvse

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2023, Seite 4, Foto: Sergei Tokmakov / pixabay.com)

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