ICC veröffentlicht erste „Ecoterms“ für Kreislaufwirtschaft

Umweltbegriffe gewinnen zunehmend an kommerzieller, rechtlicher und reputationsbezogener Bedeutung, die sich aus Vorschriften, Nachhaltigkeitsverpflichtungen von Unternehmen und Kundenerwartungen ergibt. Vor diesem Hintergrund hat die Internationale Handelskammer (ICC) eine erste Version der „Ecoterms“ erarbeitet und veröffentlicht.

Die „ICC Ecoterms“ für Kreislaufwirtschaft sind eine Business-to-Business-Ressource, die einheitliche Definitionen für 16 der im globalen Handel am häufigsten verwendeten Begriffe der Circular Economy bereitstellt. Ziel ist es, die Auslegung von regulatorischen Anforderungen zu vereinheitlichen, die Kommunikation zu Nachhaltigkeitsthemen zu vereinfachen und die Skalierung von Kreislaufwirtschaftsmodellen über globale Wertschöpfungsketten hinweg zu unterstützen.

Die erste Version bietet Definitionen von 16 Begriffen, die die folgenden Bereiche abdecken:

  • Kernkonzepte: Kreislaufwirtschaft, Lebenszyklus, Ökodesign
  • Prozesse am Ende der Nutzungsdauer: Wiederverwendung, Recycling, Wiederaufarbeitung, Aufarbeitung, Umnutzung
  • Materialflüsse: Abfall, Nebenprodukt, Sekundärrohstoff, Abfallverwertung
  • Spezifische Anwendungen: Kompostierbare, recycelbare Batterien, Altbatterien, Bau- und Abbruchabfälle

Im Gegensatz zu den „ICC Incoterms“-Klauseln, die vertragliche Rechte und Pflichten zwischen Käufern und Verkäufern regeln, erlegen die „ICC Ecoterms“ keine rechtlichen Verpflichtungen auf.

iccwbo.org

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2026, Seite 30, Foto: MSV, KI-generiert)