Praxistaugliche Übergangslösung für Klärschlammaschen

Die Umweltminister von Bund und Ländern (UMK) haben wichtige Weichen für die Zukunft der Phosphorrückgewinnung gestellt: Für aus Klärschlamm rückgewonnenen Phosphor muss es eine klare Perspektive für eine wirtschaftliche Verwertung geben. Als Düngemittel geeignete Phosphorrezyklate müssen rechtssicher in der Landwirtschaft eingesetzt werden können. Für Klärschlammaschen ohne verfügbare Rückgewinnungsoptionen ist eine befristete, rechtssichere und praxistaugliche Übergangslösung erforderlich.

Die DWA begrüßt den Beschluss der Umweltministerkonferenz am 8. Mai in Leipzig. Die Klärschlammverordnung schreibt ab 2029 die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm vor. Betreiber größerer Kläranlagen sind verpflichtet, den in Klärschlamm oder Klärschlammasche enthaltenen Phosphor technisch rückzugewinnen oder entsprechende Recyclingwege zu nutzen. Bis 2029 werden hochwahrscheinlich keine ausreichenden technischen Kapazitäten für die flächendeckende Rückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammaschen zur Verfügung stehen.

Der UMK-Beschluss verweist darauf: Für die daraus resultierende Übergangsphase müssen klare und belastbare Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Entsorgungssicherheit gewährleisten und zugleich Investitionen in Monoverbrennungs- und Phosphorrückgewinnungskapazitäten schützen. Das Bundesumweltministerium wird aufgefordert, kurzfristig eine rechtssichere und praxistaugliche Übergangslösung für Klärschlammaschen zu schaffen, für die noch keine verfügbare Rückgewinnungsoption besteht.

Um die erforderliche Technologiereife und die großtechnische Umsetzung von Anlagen zur Phosphorrückgewinnung, insbesondere auch für schadstoffbelastete Aschen, zu erreichen, sollte eine Übergangsphase vorgesehen werden, die eine ambitionierte Rückgewinnung mit der technischen Machbarkeit harmonisiert. Die DWA will hierzu entsprechende Vorschläge in die weitere Diskussion einbringen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 07/2026, Seite 5, Foto: DWA)