Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft verabschiedet

Die Bundesregierung ordnet Kreislaufwirtschaft als Beitrag zu Rohstoffsicherung, Wettbewerbsfähigkeit und industrieller Wertschöpfung ein. Damit wird anerkannt, dass Kreislaufwirtschaft nicht allein Umweltpolitik ist, sondern auch Rohstoff-, Standort- und Industriepolitik.

Das Aktionsprogramm enthält wichtige Ansatzpunkte: die geplante Umsetzungsplattform, Investitions- und Innovationsförderung, Digitalisierung, Maßnahmen zur Rohstoffversorgung durch Kreislaufwirtschaft, die Fortentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts, den Rezyklateinsatz bei Kunststoffen sowie den Runden Tisch zur Reduzierung des Brandrisikos durch Lithium-Batterien.

Der BDE wertet die Verabschiedung des Aktionsprogramms als wichtigen Schritt zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Dem Programm müssten jetzt aber konkrete Gesetze folgen, die die Kreislaufwirtschaft in der Praxis ankurbeln, Investitionen ermöglichen und verlässliche Märkte für Recyclingrohstoffe schaffen. BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Die Unternehmen der privaten Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft brauchen Märkte für Recyclingrohstoffe, schnellere Genehmigungen, praxistaugliche Standards und eine öffentliche Beschaffung, die Recyclingrohstoffe tatsächlich nachfragt. Nur dann werden Investitionen in Sortierung, Aufbereitung, Recycling und Digitalisierung ausgelöst.“

Bezüglich „Öffentlicher Beschaffung“ konnte sich die Koalition nicht dazu durchringen, hier das große Potenzial verbindlicher zu nutzen. Zwar sei dies ein Schritt – so der BDE –, „dass Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung künftig über den Einsatz zirkulärer Produkte und Recyclingrohstoffe berichten sollen. Berichtspflichten ohne Lenkungswirkung allein schaffen aber noch keinen Markt. Öffentliche Beschaffung muss Kreislaufwirtschaft und den Einsatz von Recyclingrohstoffen verbindlich stärken.“

Ein Rechtsgutachten des Verbandes zeigt auf, dass eine stärkere Berücksichtigung von Recyclingrohstoffen in der öffentlichen Beschaffung rechtssicher möglich ist, wenn Anforderungen transparent, produktbezogen, diskriminierungsfrei und verhältnismäßig ausgestaltet werden.

Quelle: BDE

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 07/2026, Seite 5, Foto: TSUNG-LIN WU/fotolia.com)