Brandgefährlich: Was es bei Feuerversicherungen zu beachten gilt

Recyclingbetriebe können sich gegen Maschinenschäden, Stromausfälle, Unfälle und Stillstände versichern und Haftpflichtverträge für Betrieb, Management und Rechtsschutz abschließen. Am wichtigsten sei jedoch die Feuerversicherung, meint der Versicherungsberater Elmar Sittner. Und erklärte auf dem diesjährigen Altholztag am 20. September in Frankfurt/Main, warum.

Zwischen 2000 und 2009 ging eine Reihe von Recyclinganlagen in Betrieb, deren Brandgefährdung wenig bekannt war und für die damals noch relativ wenige Brandschutzauflagen bestanden. Die meisten der damals geschlossenen Feuerversicherungs-Verträge entsprechen heute nicht mehr im Mindesten den Ansprüchen.

Mittlerweile rangiert die Recyclingbranche für die Feuerversichungsbranche, was die Brandgefährlichkeit anlangt, nur noch hinter Sägewerken und Fleischindustrie. Die inzwischen zunehmenden Schutzanforderungen an die Recycler schlagen sich in steigenden Prämien nieder, die in den letzten Jahren zum Teil deutlich über 100 Prozent zugelegt haben, und in höheren Selbstbehalt-Raten. Allerdings ist auch die Bereitschaft der privaten Recyclingbetriebe gesunken, Versicherungen zu zeichnen; jüngst wurde sogar erstmals ein Brandfall in einer kommunalen Anlage bekannt, die nicht versichert war.

Gute Risiken, schlechte Risiken

Moderne Müllverbrennungs-, reine Deponie- und Biogas-Anlagen lassen sich vergleichsweise problemlos versichern; Einrichtungen zum Umschlag, zum Recycling von Holz, Papier und Kunststoff sowie zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung bergen jedoch höhere Risiken. Sittners Faustregel: „Was Stoffströme trennt und trocknet, ist problematisch.“

Wie problematisch, zeigt sich auch im heutigen Verhalten der Versicherungsbranche: Die größte Gruppe der Versicherer lehnt Verträge für Abfall- und Recyclingrisiken ab, die zweitgrößte Gruppe unterschreibt sie nur bei Anlagen, deren technischer und organisatorischer Brandschutz in Ordnung ist, und neben regionalen Anbietern (öffentliche Anbieter mit Kundenstamm) gibt es nur noch eine Handvoll Versicherer, die Verträge über alle Risiken zu noch akzeptablen Bedingungen abschließen. Die positiven Effekte dieser Entwicklung bestehen darin, dass die Versicherer mittlerweile gute, zeichnungswürdige von schlechten Risiken unterscheiden können und Investitionen in den Brandschutz honorieren; gleichzeitig sind Risikobewusstsein und Eigeninitiative der Recycler gestiegen.

„Saubere Anlagen brennen selten ab“

Um die Höhe der Versicherungsprämie zu drosseln, gibt es für die Versicherten mehrere Möglichkeiten. Sie können ihr eigenes Brandschutzkonzept verbessern, indem sie eine eigene Löschgruppe installieren oder den Dialog mit der Ortsfeuerwehr optimieren, die Mitarbeiter regelmäßig für die ersten Minuten nach dem Ausbrechen eines Brandes schulen, periodische Kontrollgänge durch den Betriebsleiter oder unangekündigte Kontrollen durch einen externen Brandschützer organisieren und auf ständige Sauberkeit achten, da dies mehr Sicherheit als eine teure Sprinkleranlage bringt. Denn – so Sittner – „saubere Anlagen brennen selten ab.“

Die Versicherungsgesellschaften achten ihrerseits beispielsweise darauf, ob die Brandmeldeanlage flächendeckend funktioniert, eine thermographische Erkennung installiert wurde, Löschmonitore in Bunkern und Lagern vorhanden sind oder die Sprühflutanlage wenigstens VdS-Standard besitzt.

Am besten im „vertrauensvollen Dialog“

Recyclinganlagen-Betreiber und Versicherungsgesellschaften kommen am ehesten zum Ziel, wenn die Abstimmung von Standards im „vertrauensvollen Dialog“ erfolgt. So sollten mit „gemeinschaftlichem Willen“ Schadensursachen ausgewertet, Schutzkonzepte besprochen, Investitionen offengelegt und manifeste Anlagenstörungen unmittelbar angezeigt werden; hierzu gehört auch die Vorlage aller Abschlussberichte zu Revisionen von elektrischen und Brandschutz-Einrichtungen. Die reine Befolgung von GEV-Merkblättern taugt nach Sittners Ansicht nichts; vielmehr sollte ein Versicherer gesucht werden, der noch „Spaß an einer Anlagentaxierung“ habe. Ohnehin sei es sinnvoller, sich nicht nur auf ein oder zwei Versicherer zu verlassen: Falls vier oder fünf Anbieter zur Verfügung stehen, lasse sich der Wegfall eines einzelnen besser kompensieren. Allerdings sollte man Verträge mit einem Konsortium vermeiden, das das vermeintlich bestmögliche und allumfassende Paket anbietet: Intelligente, auf den Betrieb zugeschneiderte Lösungen seien allemal besser. Dazu gehört auch der mögliche Entschluss zu einer höheren Selbstbeteiligung im vernünftigen Rahmen, um nicht jeden kleineren Brandfall dem Versicherer melden zu müssen und somit eine bessere Schadensquote zu erreichen.

Sicherheiten und Obliegenheiten beachten

Nach Abschluss des Vertrags ist dessen Abheftung im Aktenordner das schlechteste, was der Versicherungsnehmer tun kann. Denn mit seiner Unterschrift kommen auf ihn die Einhaltung von gesetzlichen und vertraglichen Sicherheitsvorschriften sowie diverse Obliegenheiten zu: Ihnen gemäß darf er unter anderem nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich handeln, muss möglichen Schaden vermeiden und ist gehalten, die Gefahren nicht erhöhen.

Daher sind die Erstellung eines professionellen Sicherheitsmanagements und die Einführung eines Obliegenheitsmanagements zwingend notwendig. Und ebenso die Hinzuziehung eines eigenen Sachverständigen, falls es zum Schadensfall kommt. Denn es gibt nach Darstellung von Elmar Sittner im Fall eines Brandschadens kaum noch ein einvernehmliches oder großzügiges Regulierungsverhalten der Versicherer, sondern bestenfalls Kulanz. Insbesondere Großschaden-Regulierer und Sachverständige hätten mancherorts ein eingespieltes, gemeinsames und daher teilweise versicherungsrechtlich zu beanstandendes Vertragsauslegungs- und Bedingungsauslegungs-Verständnis entwickelt. Die Häufigkeit von Ausnahmefällen habe leider zugenommen.

Foto: Minimax GmbH & Co. KG

(EU-Recycling 11/2018, Seite 16)

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