Fachkräfteeinwanderung: Endlich klarer geregelt

Deutschland hat Arbeitsmigration in der Vergangenheit gefördert und mittlerweile eine lange Geschichte als Einwanderungsland. Doch die Bundesrepublik braucht dringend zusätzlich Fachkräfte aus dem Ausland.

Nach jahrelangem Zögern der Regierungen stellten daher die Bundesminister für Inneres, Wirtschaft und Arbeit Anfang Oktober ein Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten vor.

Es enthält fünf Hauptpunkte: Rechtlicher Rahmen, Qualitätssicherung der Berufsausübung, gezielte Fachkräfte-Gewinnung, Sprachförderung, schnellere und effizientere Verfahren.

1. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken kommen darf und wer nicht. Es setzt am Fachkräftebedarf der Wirtschaft an und legt den Fokus auf den Bedarf an Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung. An der Gleichwertigkeitsprüfung der Qualifikationen und der Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die Bundesagentur für Arbeit wird festgehalten. Für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, die aus dem Ausland einreisen, soll die Möglichkeit (ohne Rechtsanspruch) eines befristeten Aufenthalts zur Suche eines Arbeitsplatzes in allen Berufen, zu denen die erworbene Qualifikation befähigt, vorgesehen werden. Die Regelung wird auf fünf Jahre befristet.
2. Um Deutschland für internationale Fachkräfte attraktiver zu machen, sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Gleichwertigkeitsprüfung der beruflichen beziehungsweise akademischen Qualifikationen möglichst schnell und unkompliziert durchgeführt wird. Das Anerkennungssystem für Berufsabschlüsse soll fortentwickelt werden. Bei Bedarf soll IT-Fachkräften sowie Fachkräften in weiteren ausgewählten Engpassberufen bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen auch ohne formalen Abschluss ein Arbeitsmarktzugang ermöglicht werden, wenn sie einen Arbeitsplatz haben.
3. Es soll in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wie auch den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eine bedarfsorientierte und gezielte Werbestrategie zur Gewinnung von Fachkräften mit Blick auf ausgewählte Zielländer erarbeit werden. Die Strategie soll auch die Etablierung von Ausbildungsangeboten im Ausland enthalten.
4. Abgestimmt auf die Zielländer der Werbestrategie soll die Sprachförderung im In- und Ausland intensiviert werden.
5. Hinsichtlich Verwaltung sollen die Verfahren zwischen Visastellen, Ausländerbehörden, der Arbeitsverwaltung, zuständigen Stellen für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft und auf dieser Basis effizienter, transparenter und zukunftsorientiert gestaltet werden.

Das detaillierte Eckpunktepapier kann unter www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsmarkt/eckpunktepapier-fachkraefteeinwanderung.pdf heruntergeladen werden.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Foto: pixabay

(EU-Recycling 11/2018, Seite 9)

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