Neuer Mindeststandard für recyclinggerechte Verpackungen liegt vor

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Ausgabe 2020 des Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (§ 21 Absatz 3 Verpackungsgesetz) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht.

Der neue Mindeststandard vereinfacht den Angaben nach die Anwendung deutlich: Mit einer detaillierten Beschreibung des Prüfverfahrens können Unternehmen noch leichter die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen überprüfen. In der neuen Fassung werden nun auch technische Innovationen abgebildet, die noch nicht flächendeckend bestehen.

Zu diesem Zweck wurde eine dreistufige Systematik zur Überprüfung der jeweils bestehenden Recyclinginfrastruktur eingeführt. Der neue Mindeststandard ist damit noch einmal dynamischer ausgerichtet worden. Die grundlegende Struktur mit drei Standard-Kriterien hat sich laut ZSVR in der Praxis klar bewährt. Mit der Prüfung des Vorhandenseins einer Verwertungsinfrastruktur, der Sortier- und Trennbarkeit der Verpackung sowie der Berücksichtigung von Recyclingunverträglichkeiten ließe sich anwenderfreundlich ermitteln, ob eine Verpackung gut zu recyceln ist.

Mehr Verbundverpackungen aus Papier und Kunststoff

Aktuell gibt es Tendenzen zu Verpackungen, die bestenfalls teilweise verwertet werden können. Die Plastikdebatte, die Single-Use-Plastics-Richtlinie, die sogenannte EU-Plastiksteuer – dies alles drängt die Abfallhierarchie mit Abfallvermeidung und -verwertung in den Hintergrund. Stattdessen nehmen im Zuge dieser Diskussionen faserbasierte Verpackungen mit Kunststoffanteil rasant zu. Diverse Unternehmen haben aufgrund der Kritik an Plastikverpackungen auf Papierverpackungen umgestellt, verwenden dabei aber kunststoffbeschichtete Verbunde.
Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR, appelliert: „Der Trend bei den Verbundverpackungen geht klar zulasten des Recyclings. Auch wenn eine Verpackung hauptsächlich aus Papier besteht: Sobald eine Kunststoffbeschichtung dazu kommt, wird das Recycling begrenzt. Recyclingfähige Verpackungsalternativen aus Monomaterialien sind aus ökologischen Gesichtspunkten klar zu bevorzugen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ökologie in der Diskussion wieder die Oberhand gewinnt.“ Hinzu kommt, dass die Verwertungskapazitäten und -produkte für faserbasierte Verpackungen mit Kunststoff deutlich begrenzt sind. Rachut spricht sich dafür aus, dass die Abfallhierarchie mit der Vermeidung an der Spitze wieder in den Vordergrund gerückt wird. Die ökologische Bewertung einer Verpackungslösung sollte die Grundlage einer Entscheidung sein – dies reiche vom Produktschutz bis hin zur Logistik. Der Mindeststandard helfe, die Recyclingfähigkeit zu beurteilen.

(EU-Recycling 10/2020, Seite 5, Foto: O. Kürth)