Batterieverordnung: Kommissionsvorschlag bleibt hinter den Erwartungen zurück

Der BDE hat den am 10. Dezember 2020 veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Verordnung zu Batterien und Altbatterien grundsätzlich begrüßt. Die höhere Sammelquote sei aber noch nicht ausreichend und es fehle eine Pfandpflicht für Batterien.

Unterstützt wird vom Verband die Einführung von Mindesteinsatzquoten von Recyclingrohstoffen in Höhe von zwölf Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei, vier Prozent für Lithium und vier Prozent für Nickel in Industriebatterien, Batterien für Elektrofahrzeuge und Autobatterien mit interner Speicherung und einer Kapazität von mehr als zwei Kilowattstunden. Diese Quoten sollen ab dem 1. Januar 2030 gelten.

Ab dem 1. Januar 2035 sollen die Mindesteinsatzquoten auf 20 Prozent für Kobalt, zehn Prozent für Lithium und zwölf Prozent für Nickel steigen. Hier hätte sich der BDE einen früheren Start gewünscht. Bis zum verpflichtenden Einsatz an Recyclingrohstoffen soll ab dem 1. Januar 2027 eine Auskunftspflicht über den Anteil an recyceltem Kobalt, Blei, Lithium und Nickel in aktiven Materialien gelten.

Zur Minimierung der Umweltauswirkungen sollen ab dem 1. Juli 2024 nur noch wiederaufladbare Industrie- und Traktionsbatterien in Verkehr gebracht werden, für die eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck erstellt wurde.

Die von der Kommission vorgesehene stufenweise Anhebung der Quote von getrennt gesammelten Gerätebatterien von derzeit 45 auf 65 Prozent im Jahr 2025 und 70 Prozent im Jahr 2030 ist aus Sicht des BDE zwar begrüßenswert, aber nicht ausreichend. Der Verband verweist in diesem Zusammenhang auch auf die hohe Brandgefahr falsch entsorgter Lithium-Ionen-Batterien. Durch eine Verbesserung des Batterierücklaufs in die Systeme könnte die hohe Brandgefahr durch falsch entsorgte Batterien eingedämmt werden. Bei der Batterierücknahme sei auch der Handel in der Pflicht.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 01/2021, Seite 4, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)