„Sichere Abfallexporte erfordern gestärkte Verwertungsmärkte in der EU“

Nach Ansicht der FEAD hat die EU Kommission bei ihrem Vorschlag, die Verordnung über die Verbringung von Abfällen zu überarbeiten, Empfehlungen des Verbandes zur Verbesserung von Exporten integriert.

„Dennoch haben wir auf einige notwendige Anpassungen hingewiesen, um Engpässe zu beheben und angemessene langfristige Richtlinien aufzustellen, insbesondere für die Ausfuhr- und Verbringungsbestimmungen, das überarbeitete Notifizierungsverfahren und die Vorabgenehmigung von Verwertungseinrichtungen.“

Was dennoch erlaubt sein sollte
Nach Auffassung des FEAD ist die Verbringung von Abfällen innerhalb der EU notwendig, da die Behandlung und Aufbereitung immer spezialisierter werde und kein Mitgliedstaat auf seinem Hoheitsgebiet über Anlagen für alle Abfallströme verfüge. Die Beschränkung der Verbringung von Abfällen würde unweigerlich zu kritischen Situationen in Ländern führen, in denen bestimmte Verwertungs- und Beseitigungsanlagen nicht existieren. Die Verbesserung der Verfahren für „vorab genehmigte Einrichtungen“ sei entscheidend, um den Transport zum Recycling und zur Verwertung zu erleichtern.

In Bezug auf Abfallexporte außerhalb der EU hält der FEAD nachdrücklich an den Zielen des Basler Übereinkommens fest, Exporte ungefährlicher, unbehandelter Abfälle in solche Länder (Nicht-OECD) zu beschränken, in denen umweltverträgliche Praktiken nicht gewährleistet werden können. Den Betreibern sollte es jedoch erlaubt sein, Abfälle sicher über EU-Grenzen zu exportieren, um sie als Sekundärrohstoffe aus dem Recycling in den Herstellungsprozess einzusetzen. Das Erreichen der Zirkularität hänge untrennbar von Exporten über die EU-Grenzen hinaus ab, wo ein großer Teil der weltweiten Produktion angesiedelt ist.

Insofern wäre eine Liste von Ländern (mit ausdrücklicher Aufforderung zur Abfalleinfuhr) ein ungewollter und extremer Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten und hätte eine unverhältnismäßig abschreckende Wirkung. Ein solides Umweltmanagement, Transparenz und Rückverfolgbarkeit würden durch ein Auditverfahren gleichermaßen ausreichend sichergestellt. Um die steigenden Abfallmengen zu bewältigen und die Kreislaufwirtschaftsziele der EU zu erreichen, spricht sich der FEAD dafür aus, dass den Beschränkungen bei der Ausfuhr von Abfällen Maßnahmen vorangehen und diese begleiten, die die Verwertungs- und Recyclingmärkte in der EU fördern, insbesondere durch:

  • öffentliche Unterstützung;
  • verbindliche Zielvorgaben für den Recyclinganteil in sektoralen Rechtsvorschriften (ausgedehnt auf eine breitere Palette von Produkt-/Materialkategorien);
  • verbindliche Kriterien für die umweltorientierte öffentliche Auftragsvergabe;
  • finanzielle Anreize (das heißt reduzierte Mehrwertsteuer für Produkte, die Rohstoffe aus dem Recycling wiederverwenden);
  • EU-weite Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft, sofern möglich, um den Export von Sekundärrohstoffen aus dem Recycling innerhalb und außerhalb der EU zu erleichtern.

Der FEAD erhofft sich durch diese Maßnahmen eine höhere Nachfrage nach recycelten Materialien in Herstellungsprozessen und mehr Investitionen in Kreislaufwirtschaftsmodelle.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2022, Seite 5, Foto: O. Kürth)

 

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