Was sollte ein zukünftiges „Recht auf Reparatur“ enthalten?

Ein neues „Recht auf Reparatur“ muss Waren haltbarer und reparierbar machen und eine bessere Kennzeichnung zur Verbraucherinformation sowie eine Erweiterung der Garantierechte umfassen: Das Europä­ische Parlament hat seine Forderungen für einen für 2022 geplanten Vorschlag der EU-Kommission zum „Recht auf Reparatur“ angenommen.

Einigkeit besteht darin, dass ein wirksames Recht auf Reparatur den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigen sollte, darunter Produktdesign, ethische Grundprinzipien der Produktion, Normung, Verbraucherinformation, einschließlich der Kennzeichnung der Reparierbarkeit sowie öffentliches Auftragswesen. Die Abgeordneten fordern, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind. Sie sind der Meinung, dass ein angemessenes „Recht auf Reparatur“ Reparaturbetrieben und Verbrauchern kostenlos Zugang zu den erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen bieten sollte. In Bezug auf digitale Geräte argumentieren die Abgeordneten, dass Software-Updates reversibel sein sollten, und zu keiner verminderten Leistung von zum Beispiel Smartphones führen dürften. Sie sollten für einen Mindestzeitraum bereitgestellt werden, und die Verbraucher sollten zum Zeitpunkt des Kaufs umfassend über die Verfügbarkeit von Updates informiert werden. Praktiken, die das Recht auf Reparatur unangemessen einschränken oder zu Wertminderung durch Veralten führen, könnten als „unlautere Geschäftspraktiken“ betrachtet und nach EU-Recht verboten werden.

Die Abgeordneten fordern außerdem:

  • Anreize für Verbraucher, eine Reparatur einem Austausch vorzuziehen, zum Beispiel verlängerte Garantien oder ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur;
  • harmonisierte Vorschriften für solche Verbraucherinformationen, die unter anderem Angaben zu Reparaturbewertungen, zur geschätzten Lebensdauer, zu Ersatzteilen, zu
  • Reparaturdiensten und zum Zeitraum, in dem Software-Updates verfügbar sind, enthalten;
  • mögliche intelligente Kennzeichnungsmittel wie QR-Codes oder digitale Produktpässe;
  • möglicher gemeinsamer Haftungsmechanismus zwischen Herstellern und Verkäufern für den Fall der Nichtkonformität des Produkts;
  • Anforderungen an Haltbarkeit und Reparatur in einer künftigen Ökodesign-Richtlinie.

E-Schrott ist der am schnellsten wachsende Abfallstrom der Welt: 2019 wurden mehr als 53 Millionen Tonnen Elektronikabfälle entsorgt. Laut einer Eurobarometer-Umfrage sind 79 Prozent der EU-Bürger der Meinung, dass Hersteller verpflichtet sein sollten, die Reparatur von digitalen Geräten oder den Austausch ihrer Einzelteile einfacher zu gestalten, und 77 Prozent würden ihre Geräte eher reparieren, als sie zu ersetzen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2022, Seite 5, Foto: O. Kürth)