Änderung ElektroG: Warum Boiler und Warmwasserspeicher in der Sammelgruppe 1 bleiben sollten
Der Entwurf eines Änderungsgesetzes des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sieht vor, dass Boiler und Warmwasserspeicher künftig, abhängig von ihrer Größe, den Kategorien Großgeräte oder Kleingeräte zugeordnet werden.
Keine gute Idee, findet der bvse-Fachverband Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling: Werden FCKW-haltige Boiler und Warmwasserspeicher in den Sammelgruppen der Großgeräte beziehungsweise Kleingeräte erfasst, was die Gesetzesänderung zur Folge haben kann, so müssten sie dort später wieder aussortiert werden, um sie dann der sachgerechten Entsorgung in einer Anlage zur Verwertung von Wärmeüberträgern zuzuführen. „Dieser Zusatzaufwand gegenüber der jetzigen Erfassung in der Sammelgruppe 1 ist nicht nachvollziehbar, unbegründet und mit unnötigen Kosten verbunden“, kritisiert bvse-Experte Andreas Habel.
Der bvse weist darauf hin, dass Boiler und Warmwasserspeicher, die bis Mitte der 1990er Jahre produziert wurden, in den Isolierungen FCKW-haltiges R11 als Treibmittel aufweisen. Der Anteil dieser Gerätearten liegt nach Schätzungen von Erstbehandlungsanlagen im Rücklauf immer noch bei circa 50 Prozent. Andreas Habel: „Mit FCKW ist nicht zu spaßen. Mit der aktuellen Regelung haben wir einen bewährten und sicheren Sammel- und Verwertungsweg, der nicht in Frage gestellt oder verkompliziert werden sollte.“
Sachgerechte Entsorgung erforderlich
Eine im Auftrag der RAL-Gütegemeinschaft Rückproduktion von Kühlgeräten erstellte Studie des Öko-Institutes e.V. ordnete FCKW- und KW-haltige Boiler und Warmwasserspeicher 2020 ebenfalls den Wärmeüberträgern zu und verwies dabei auf die umweltpolitische Notwendigkeit der gezielten Behandlung dieser Gerätearten. Denn bei einer gleichzeitigen Behandlung mit anderen Groß- oder Kleingeräten ist eine Freisetzung der FCKW-haltigen Treibmittel nicht ausgeschlossen; auch sind Querkontaminationen zu erwarten. Des Weiteren wird eine Verarbeitung der geschäumten Geräte in Großschreddern wissentlich durch die TA Luft ausgeschlossen. Eine sachgerechte Abtrennung und Entsorgung der Isolierschäume kann nach Auffassung des bvse deshalb nur in den auf die Behandlung von Wärmeüberträgern ausgerichteten Anlagen erfolgen. Zwar stelle die Größe der Warmwasserspeicher eine Herausforderung dar, aber nur dort ließen sich durch Erfahrung in der Vorbehandlung und technische Maßnahmen eine Freisetzung der FCKW-Treibmittel und damit eine Belastung der Umwelt verhindern.
Auf Ablehnung des Verbandes würde auch stoßen, wenn angedacht sei, Boiler und Warmwasserspeicher zwar den Gerätekategorien für Groß- beziehungsweise Kleingeräte zuzuordnen, aber weiterhin in der Sammelgruppe 1 zu erfassen. „Dies wird in der Sammelpraxis zu großen Unsicherheiten und vorprogrammiertem Fehlverhalten führen“, ist sich Andreas Habel sicher. Schließlich habe das ElektroG III ja sehr bewusst eine Angleichung von Gerätekategorien und Sammelgruppen vorgenommen, um ein praxisgerechtes und unkompliziertes Handling zu ermöglichen.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2022, Seite 5, Foto: Ulrich Dregler / pixabay.com)