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GWB-Novelle schwächt Fusionskontrolle

Der bvse warnt vor einer Schwächung der Fusionskontrolle durch die geplante 12. GWB-Novelle (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Zwar begrüßt der Verband die Modernisierung des Wettbewerbsrechts. Die geplante Anhebung der Umsatzschwellen und die Einschränkung der Anmeldepflicht würden jedoch weitere Marktkonzentrationen begünstigen und sollten daher gestrichen werden.

„Der Gesetzentwurf enthält sinnvolle Modernisierungsansätze. Umso unverständlicher ist es, dass ausgerechnet die Fusionskontrolle geschwächt werden soll. Wer die Fusionskontrolle lockert, öffnet weiteren Übernahmen mittelständischer Recyclingunternehmen durch marktbeherrschende Konzerne Tür und Tor. Die Bundesregierung darf der zunehmenden Marktkonzentration nicht auch noch den roten Teppich ausrollen“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Erhebliche Auswirkungen
Besonders kritisch bewertet der bvse die geplante Anhebung der Umsatzschwellen. Zahlreiche Unternehmenszusammenschlüsse würden künftig keiner fusionskontrollrechtlichen Prüfung mehr unterliegen, obwohl sie gerade auf regionalen und spezialisierten Märkten erhebliche wettbewerbliche Auswirkungen haben können. Der Verband verweist in seiner Stellungnahme auch auf den Beschluss des Bundeskartellamts vom 21. November 2025, in dem die Wettbewerbsbehörde im Entsorgungssektor Handlungsbedarf zur Begrenzung weiterer Marktkonzentrationen auf wenige marktbeherrschende Unternehmen gesehen und von seiner Befugnis nach § 39a GWB Gebrauch gemacht hat. Rehbock: „Gerade im Entsorgungssektor stehen mittelständische Unternehmen im Wettbewerb mit marktbeherrschenden Anbietern vor besonderen Herausforderungen. Die Entscheidung des Bundeskartellamts zeigt, dass bereits heute ein besonderes Augenmerk auf wettbewerblich relevante Zusammenschlüsse erforderlich ist. Eine Anhebung der Umsatzschwellen würde die Möglichkeiten einer wirksamen präventiven Fusionskontrolle weiter einschränken.“

Anmeldepflicht nicht weiter einschränken
Auch die geplante Einschränkung der Anmeldepflicht für Unternehmenszusammenschlüsse mit einem Transaktionswert von mehr als 400 Millionen Euro bewertet der bvse kritisch. Die vorgesehene Zwei-Wochen-Frist sei zu kurz, um die wettbewerbliche Relevanz komplexer Zusammenschlüsse sachgerecht zu bewerten. „Die Fusionskontrolle dient der Sicherung wirksamen Wettbewerbs und der Verhinderung übermäßiger Marktkonzentration. Eine Entlastung der Verwaltung darf nicht zulasten dieses zentralen Ziels gehen. Gerade die mittelständisch geprägte Recyclingwirtschaft ist auf faire Wettbewerbsbedingungen angewiesen“, macht Rehbock deutlich. Der bvse fordert deshalb, auf die geplante Anhebung der Umsatzschwellen und die Einschränkung der Anmeldepflicht zu verzichten. Eine moderne Wettbewerbspolitik müsse Innovation fördern, ohne den wirksamen Schutz vor marktbeherrschenden Strukturen aufzugeben.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2026, Seite 21)

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