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BDE wirbt für Reform des Kreislauf­wirtschaftsgesetzes

„Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist über weite Strecken immer noch in der alten Abfallgesetzgebung aus dem letzten Jahrhundert verfangen.“ Zu dieser Beurteilung gelangte ein juristisches Symposium, das der BDE veranstaltete: Das Regelwerk wurde einem „Transformations-Check“ unterzogen.

Dabei beleuchteten Experten aus Wissenschaft und Praxis insbesondere, ob sich das neue „Deutschland-Tempo“ der LNG-Terminals auf Planung und Investitionen in Kreislaufwirtschaftsprojekte übertragen lässt und sich die für den Ausbau Erneuerbarer Energien geschaffene Regulatorik ebenso für Investitionsvorhaben im Entsorgungssektor, zum Beispiel für neue Recyclingtechnologien, fruchtbar machen lässt. Rechtsanwalt Dr. Olaf Konzak (Köln) arbeitete klar heraus, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz neu zu justieren ist, sodass die Gesetzgebung tatsächlich das allseits unterstützte Ziel weg vom Verbrauchen und hin zum Gebrauchen der Wertstoffe zu kommen, nachhaltig unterstützt.

Änderungsbedarf deutlich aufgezeigt
BDE-Präsident Peter Kurth: „Das Symposium hat Änderungsbedarf deutlich aufgezeigt, für den wir weiter werben und auch konkrete Vorschläge vorlegen werden. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist über weite Strecken immer noch in der alten Abfallgesetzgebung aus dem letzten Jahrhundert verfangen. Wer Kreislaufwirtschaft ernst meint, muss Recycling- und Sekundärrohstoffe auch als wesentliche Säule der Rohstoffversorgung der produzierenden Industrie mitbedenken. Die Gesetzgebung muss ein Level Playing Field der Rohstoffe unabhängig ihrer Herkunft sicherstellen. Der Kreislaufwirtschaftsgedanke muss sich auch in den Paragrafen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wiederfinden und darf nicht nur eine Überschrift bleiben.“

BDE-Geschäftsführer Jens Loschwitz: „Die Klimaziele werden immer ambitionierter. Die Europäische Union will im Jahr 2050 klimaneutral sein, Deutschland bereits 2045, manche Bundesländer wie Bayern schon 2040. Bisher beschränkt sich das neue Deutschland-Tempo indes auf Einzelprojekte wie die Errichtung von LNG-Terminals. Wer die ambitionierten Klimaziele erreichen will, wird nicht umhinkommen, Planungs- und Genehmigungszeiten für Transforma­tionsprojekte noch in dieser Legislaturperiode massiv zu verkürzen. Dabei ist die Transformation der Wirtschaft hin zu einer gelebten Kreislaufwirtschaft essentiell. Auch die Herzkammer des European Green Deals ist so der Kreislaufwirtschaftsaktionsplan.“

An der Fachtagung wirkten unter anderem Catrin Schiffer (BDI), Rechtsanwältin Prof. Andrea Versteyl und Prof. Dr. Martin Faulstich (Vorstand INZIN Institut) mit.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2023, Seite 5, Foto: TSUNG-LIN WU / stock.adobe.com)

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