EU-Gesetzespaket zur Bekämpfung von Greenwashing

Nach der Einigung in der Trilogverhandlung des Europäischen Parlaments, des Rates und der EU-Kommission am 19. September 2023 auf ein Gesetzespaket zur „Stärkung der Verbraucher*innen im Grünen Wandel“ (EmpCo) hat am 25. Oktober 2023 auch der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten dem Kompromisstext zugestimmt.

Das Paket enthält Änderungen der Richtlinie über Verbraucherrechte sowie der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Eine Studie belegt, dass Verbraucher durch vermeintliche Umweltversprechen und schwammige Werbeaussagen in die Irre geführt werden – entsprechende Behauptungen finden sich in der Hälfte der Umweltaussagen. Mit höheren Anforderungen an Klarheit, Eindeutigkeit, Richtigkeit und Nachprüfbarkeit von Umweltaussagen und -siegeln sollen sich Verbraucher künftig auf die Angaben verlassen können. Denn Werbung mit Umweltschutz hat einen großen Effekt: Umweltclaims können nach einer aktuellen Untersuchung die positive Einschätzung eines Produkts sogar verdoppeln. Mit den Beschlüssen in Brüssel soll der Schutz der Verbraucher vor irreführenden „grünen“ Werbeaussagen deutlich gestärkt werden. Die Werbung mit Klimaneutralität wird nun gesondert geregelt.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 12/2023, Seite 9, Foto: bnorbert3 / stock.adobe.com)