Gefährliche Abfallgüter: Mehr gesetzliche Transportsicherheit ab 2025

Die ständige Arbeitsgruppe der RID Experten-Kommission hat auf ihrer 16. Sitzung dem FEAD-Vorschlag zugestimmt, bestimmte Abfälle zu transportieren, die in verschiedenen jeweiligen (inneren) Verpackungen gemeinsam in einem äußeren Behälter (äußere Verpackung) enthalten sind.

Bereits Anfang November hatte – nach über zweijähriger Diskussion – die UNECE Arbeitsgruppe für den Transport von Gefährlichen Gütern den Vorschlag akzeptiert. FEAD-Präsidentin Claudia Mensi kommentierte: „Das ist ein wichtiger Erfolg für die FEAD, da es unseren Unternehmungen die notwendigen Regeln zur Verfügung stellt, um sicher und konform zu handeln. Wir werden weiterhin hart daran arbeiten, damit die Regularien für Gefahrgut vollständig im Abfallsektor anwendbar werden.“

RID und ADR genügen nicht
Im Allgemeinen wird – mit Ausnahme von medizinischen Abfällen – gefährlicher Abfall mit den gleichen Kriterien klassifiziert wie andere Substanzen unter internationalen Vereinbarungen zum Transport von Gefahrgut – beispielsweise der RID (Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) oder der ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Das bedeutet, dass belastete Abfälle auch als Gefahrgut gesehen werden und dass die Regularien für den Transport von gefährlichen Gütern auch auf die Abfallwirtschaftsindustrie anwendbar sind.

Diese Bestimmungen wurden entwickelt, um Sicherheit während Verladung, Abladen und Transport von Gefahr-Gütern und -Produkten zu kommerziellen Zwecken zu gewährleisten. Sie bedeuten aber nicht, dass die gleichen Produkte am Ende ihrer Nutzungsdauer als Abfälle zu einer geeigneten Aufbereitungsanlage transportiert werden müssen. Ist es erst einmal Abfall, sind die Bedingungen für das gefährliche Gut oder Produkt nicht länger dieselben, und das machte einige ursprüngliche Regeln unbrauchbar für die Abfallwirtschaftsindustrie, schuf große Herausforderungen und sorgte für rechtliche Unsicherheit für den Sektor.

Spezifische Verpackungen
Wenn wir über Gefahrgüter sprechen, denken wir an Serien verschiedener Produkte, die täglich in Haushalten und Industrie genutzt werden – einschließlich Farben, Lösungsmittel, Mischabfällen aus Produktionsprozessen oder sogar Streichholzschachteln. Als neue Produkte werden diese Güter für den Transport in einer sehr spezifischen Position verpackt (mit einer spezifisch getesteten und für diesen Zweck zertifizierten Verpackungskombination) und – neben vielen anderen technischen Bestimmungen – reaktionsfähige Gemische vermieden. Gleichzeitig muss, um beispielsweise flüssige Gefahrgüter in Kunststoff zu verpacken, die exakte Position der Güter bekannt sein, um die erforderlichen chemischen Verträglichkeitstests sicherzustellen und durchzuführen.

Verlorene Informationen
Erreichen diese Produkte ihr Nutzungsende, wird der jeweilige Abfallproduzent weder den Umfang noch die Bedingungen der einzelnen gefährlichen Abfallgütern wissen, um sie erneut als für kommerzielle Produkte vorgesehene legal zu transportieren. Was ein Entsorgungsunternehmen antrifft, ist eine große Vielzahl unterschiedlicher Abfälle, die für den Transport sortiert und verpackt werden müssen. Die Original-Verpackung könnte lädiert sein, verschwunden, oder Substanzen könnten wieder verpackt sein – dann ist die notwendige Information verloren oder unzuverlässig. So kommt es vor, dass die exakte Zusammensetzung des Abfalls unbekannt ist und dass die Bedingungen der originalen Verpackungs-Zusammenstellung nicht wiederhergestellt werden können. In Abwesenheit einfach umzusetzender Regeln in den internationalen Übereinkünften und um den Anforderungen der Industrie zu genügen, haben einige Länder bereits spezifische nationale Regeln entwickelt, die die FEAD als Grundlage genommen hat, um harmonisierte und allgemeine Bestimmungen auf internationalem Niveau vorzuschlagen. FEAD hat an Regeln gearbeitet, die die Situation verdeutlichen, die im Abfallmanagement anzutreffen ist, und die sich auf Wissen und Praxis stützt, die sich der Sektor in den vergangenen 20 Jahren in verschiedenen Ländern erworben hat. Während die Regelungen (zeitweilig) an die nationalen Bedürfnisse angepasst werden können, sichert ihre Aufnahme in RID und ADR ab 2025 eine Grundlage für dauerhaft gleiche Wettbewerbsbedingungen und liefert dem Bereich die nötige rechtliche Sicherheit, um dort zu handeln, wo es bislang keine Regeln gab.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 01/2024, Seite 11, Foto: EU-R Archiv)