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Recht auf Reparatur: Einigung auf neue Verbraucherrechte

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Regeln für das Recht auf Reparatur geeinigt.

Die Einführung eines Rechts auf Reparatur für eine breitere Palette von sogenannter weißer Ware wie Kühlschränken, Waschmaschinen, Geschirrspülern sowie Staubsaugern und sogar für typische Alltagsgeräte wie Handys wird als bedeutender Schritt gesehen, um die „Langlebigkeit“ von Produkten zu verbessern. Wenn Geräte innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Garantie kaputtgehen, soll künftig eine Reparatur der Standard sein. Die Verbraucher können das bei allen Geräten verlangen, die technisch reparierbar sein müssen (etwa Tablets, Smartphones, aber auch Waschmaschinen oder Geschirrspüler). Nur in Ausnahmefällen sollen Verbraucher ein neues Gerät bekommen. Für bestimmte Geräte soll das Recht auch nach Ablauf der Garantie weiter bestehen bleiben, solange eine Reparatur möglich ist.

Die Hersteller werden verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wie viel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden. Mit den vereinbarten Vorschriften werden die EU-Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet, Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, zum Beispiel mit Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds. Solche Maßnahmen können mit EU-Mitteln gefördert werden – auch das ist in einigen Mitgliedstaaten bereits der Fall. Neu ist darüber hinaus die Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die es Verbrauchern erleichtern soll, über einfach zu bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten, oft kleine und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können.

Umfrage: Mehrheit unterstützt das Vorhaben
Der TÜV-Verband empfiehlt, das Recht auf Reparatur perspektivisch auf zusätzliche Produkte auszuweiten, um einen umfassenderen Beitrag zur Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft zu leisten. Noch sind einige Produkte wie Kopfhörer und Möbel von den neuen Anforderungen ausgenommen.

Laut einer repräsentativen Ipsos-Umfrage*) im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen, unterstützt eine breite Mehrheit der Verbrauchern das Vorhaben: Fast vier von fünf Befragten (79 Prozent) finden das „Recht auf Reparatur“ sinnvoll. Allerdings sind nur wenige mit den Plänen vertraut. Entscheidend ist nun, wie das Gesetz ausgestaltet wird. Die Einigung sieht vor, dass sich Verbraucher für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben.

Reparaturen sollten aber nicht nur von eigenen oder autorisierten Werkstätten der Hersteller und Händler, sondern auch von freien Werkstätten durchgeführt werden können. Auf diese Weise wird das Angebot an verfügbaren Werkstätten vergrößert und der Wettbewerb auf dem Reparaturmarkt gefördert. Freie Werkstätten können laut TÜV-Verband ihre Qualität und Reparaturkompetenz durch eine Zertifizierung von unabhängigen Stellen nachweisen. Entsprechende Zertifikate dienen Verbrauchern als Orientierungshilfe bei der Auswahl einer Werkstatt. 79 Prozent der Umfrage-Teilnehmer geben an, dass ihnen die Zertifizierung einer Werkstatt wichtig ist, wenn sie diese mit einer Reparatur beauftragen. Auch Prüfzeichen („Ready to Repair“) können Verbrauchern Kaufentscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit erleichtern. Produkte müssen hierüber spezifische Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel den einfachen Austausch von Komponenten, garantierte Software-Updates und die Vorhaltung von Ersatzteilen.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, noch förmlich verabschieden. Sobald dies geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

*) Methodikhinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative bundesweite Befragung des Marktforschungsunternehmens Ipsos GmbH im Auftrag des TÜV-Verbands. Für die Studie wurden 1.000 deutschsprachige Personen ab 16 Jahren mit Internetzugang zwischen dem 28. Juli und 8. August 2023 in Form eines computergestützten Webinterviews befragt.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2024, Seite 9, Foto: Miele)

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