Recht auf Reparatur: EU-Binnenmarkt-Ausschuss stimmt für Förderung

Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag stärkt der Entwurf des Ausschusses die Verbraucherrechte im Hinblick auf die Reparatur fehlerhafter Produkte.

So darf nach Ansicht des IMCO-Ausschusses der Hersteller die Reparatur eines fehlerhaften Produktes nicht aus rein wirtschaftlichen Gründen, wie etwa den Kosten, verweigern. Eine Reparatur dürfe lediglich dann verweigert werden, wenn diese tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist. Zudem hat der Verkäufer nach dem Kommissionsvorschlag eine Reparatur der Ware vorzunehmen, soweit deren Kosten nicht höher sind als die Kosten einer Ersatzlieferung. Der Ausschussbericht sieht nun im Unterschied zum Kommissionsvorschlag neue Varianten vor, bei denen ein Warenaustausch anstelle einer Reparatur stattfinden kann. Ein fehlerhaftes Produkt soll demnach nur dann ausgetauscht werden können, wenn eine Reparatur tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist und zudem noch erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher verursachen würde.

Wichtiges Instrument der Abfallvermeidung
Über den Bericht des IMCO-Ausschusses wurde am 20. November im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt. Parallel befasst sich auch der Rat mit dem Dossier, um sich ebenfalls zeitnah auf seine Verhandlungsposition (Allgemeine Ausrichtung) zu einigen. Mit Blick auf die nächsten Europawahlen vom 6. bis zum 9. Juni 2024 erscheint eine Einigung über dieses Dossier innerhalb der jetzigen Legislaturperiode zwar fraglich, aber grundsätzlich noch möglich, sofern sich die interinstitutionellen Verhandlungen zwischen Rat und Parlament unter Moderation der EU-Kommission (Triloge) zügig gestalten sollten. Die Richtlinie müsste nach Inkrafttreten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Der BDE hat den Richtlinienvorschlag des EU-Binnenmarktausschusses als ein wichtiges Instrument der Abfallvermeidung begrüßt. Betont wird der Zusammenhang zwischen Produktdesign, Reparierbarkeit und Recycling. Produkte sollten nicht nur reparierbar, sondern auch gut recycelbar sein. Beim Design der Produkte sollte das mitbedacht werden.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 12/2023, Seite 4, Foto: Wilfried Pohnke / pixabay.com)