Kommunalabwasserrichtlinie: EU-Gesetzgeber einig über Revision
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Ministerrates sowie der Europäischen Kommission haben sich über die Revision der Kommunalabwasserrichtlinie geeinigt.
Der dabei zugrundeliegende Vorschlag der Kommission verfolgt das Ziel, die Abwasserbehandlung flächendeckend auszuweiten, sie aktuellen Umweltanforderungen anzupassen sowie Mikroschadstoffe, die das Wasser teilweise massiv verschmutzen, bestmöglich aus dem Abwasser zu entfernen. Zusätzlich soll eine vierte Reinigungsstufe eingeführt werden.
Bisher wird das Abwasser in den meisten Klärwerken in drei Stufen – mechanisch, biologisch und chemisch – gereinigt. Die nun vorgesehene vierte Reinigungsstufe soll möglichst viele der genannten Mikroschadstoffe, etwa Arzneimittelrückstände oder Pestizide, aus dem Abwasser herausfiltern. Die durch diese quartäre Behandlung zusätzlich entstehenden Kosten sollen im Rahmen einer erweiterten Herstellerverantwortung den Herstellern von Arzneimitteln und Kosmetika zu einem Anteil von mindestens 80 Prozent auferlegt werden.
Für den restlichen Anteil sollen die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten aufkommen. Durch diese Regelung steht es den Mitgliedstaaten offen, in welcher Höhe sie den öffentlichen Finanzierungsanteil für die vierte Reinigungsstufe ansetzen. In dieser Frage plädiert der BDE für eine weitreichende Herstellerfinanzierung.
Nach dem Verursacherprinzip
Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie hatte sich der Verband stets für eine entsprechende Umsetzung des Verursacherprinzips stark gemacht. BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen: „Die neue Kommunalabwasserrichtlinie macht deutlich, dass der Verursacher von Umweltschäden für die Beseitigung dieser Schäden zur Verantwortung gezogen werden muss. Diese Regelung, die der BDE sehr begrüßt, schafft Anreize, die Schadstoffverschmutzung bereits an der Quelle zu verhindern. Folgt man dieser Argumentation, hätte man in der neuen Richtlinie die Verursacher auch zu einer vollständigen Kostenübernahme verpflichten können. Stattdessen wird den Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie ein Spielraum eingeräumt. Es wird jetzt darauf ankommen, diesen Spielraum auch bestmöglich auszuschöpfen.“
Der vorläufige Einigungstext ist noch nicht veröffentlicht – dies soll innerhalb der nächsten Wochen geschehen. Das Europäische Parlament und der Rat müssen der überarbeiteten Richtlinie noch förmlich zustimmen.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2024, Seite 13, Foto: Hermann Hammer / pixabay.com)